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Pressemitteilung Nr. 428
München, 28.12.2022

FÜRACKER: BARGELD MUSS AUCH IN ZUKUNFT ALS ZAHLUNGSMITTEL ERHALTEN BLEIBEN
Barzahlungsobergrenze darf nicht zum Türöffner für eine schrittweise Abschaffung werden

„Bargeld erhalten heißt Entscheidungsfreiheit bewahren! Bargeld ist geprägte Freiheit – es ist schnell, greifbar, unabhängig von technischer Infrastruktur und schützt die Privatsphäre! Beschränkungen der Bargeldnutzung greifen direkt in Freiheitsrechte ein. Die geplante EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro erscheint zwar hoch, wäre aber bereits ein einschneidender Schritt, weil sie als Einstieg in eine schleichende Abschaffung des Bargelds verstanden werden könnte. Die Ampel ist sich hier wie so oft uneins: Bundesfinanzminister Lindner lehnt ein Bargeld-Limit ab, Bundesinnenministerin Faeser fordert es. Bayerns Position jedenfalls ist klar: Bargeld muss erhalten bleiben. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie sie bezahlen möchten“, betont Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die EU-Staaten haben sich Anfang Dezember auf einen Vorschlag für eine neue Geldwäschebekämpfungsverordnung geeinigt, die unter anderem eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im Geschäftsverkehr vorsieht. Die endgültige Fassung der Verordnung muss jetzt noch mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt werden. Die Bayerische Staatsregierung hat jede Form der Beschränkung der Bargeldnutzung stets abgelehnt.


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