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Pressemitteilung Nr. 255
München, 23.08.2024

FÜRACKER: RUND 8,3 MILLIONEN EURO FÜR GIGABITAUSBAU IN OBERBAYERN, NIEDERBAYERN UND SCHWABEN
Über 2.500 Adressen in fünf Kommunen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Der Glasfaserausbau in Bayern läuft auf Hochtouren! Internet ist ein fester Bestandteil im Alltag und begleitet fast jede berufliche Tätigkeit: Leistungsfähige Netze sind dafür eine Grundvoraussetzung und das ‚Tor zur Welt‘ unseres gesamten digitalen Alltags. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um für seine Bürgerinnen und Bürgern den Glasfaserausbau bestmöglich voranzutreiben. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Insgesamt rund 8,3 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute fünf Kommunen aus Oberbayern, Niederbayern und Schwaben. Damit profitieren künftig über 2.500 weitere Adressen von Gigabit“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.440 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, rund 775 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. Über 70 Prozent aller bayerischen Haushalte sind gigabitfähig schon erschlossen, nach Inbetriebnahme der bereits laufenden Projekte werden es über 80 % sein. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits mehr als 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon über 2,5 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 100.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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