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Verwaltungswirt/-in (m/w/d) in der Staatsfinanzverwaltung

Die Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt beim Landesamt für Finanzen dauert zwei Jahre und erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sie gliedert sich in eine fachtheoretische Ausbildung (drei Lehrgänge von jeweils ca. drei Monaten Dauer) an der Landesfinanzschule Bayern und eine berufspraktische Ausbildung (knapp 16 Monate) an den Dienststellen des Landesamtes für Finanzen.

Das Landesamt für Finanzen ist der zentrale Dienstleister der Staatsverwaltung in Bayern mit einem interessanten und vielfältigen Aufgabenspektrum. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung werden insbesondere Kenntnisse aus dem Beamten-, Versorgungs-, Besoldungs-, Tarif- und Haushaltsrecht vermittelt. Während der berufspraktischen Ausbildung erfolgt eine intensive Einweisung in die jeweils eingesetzten EDV-Verfahren.

Aufgrund der bedarfsorientierten Einstellung erfolgt nach bestandener Qualifikationsprüfung grundsätzlich eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich gern weitergehend auf der Internetseite des Landesamts für Finanzen oder melden Sie sich direkt für das Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses bzw. den Infoservice hierfür an!

Freie Ausbildungsplätze im Wege des Zweite-Chance-Verfahrens

Sie haben nicht am LPA-Test teilgenommen? Auf eine Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt beim Freistaat Bayern möchten Sie nicht bis zum nächsten Jahr warten? Vielleicht haben Sie ja Glück! Nach Abschluss des LPA-Verfahrens können noch freie Ausbildungsplätze auch im Wege des Zweite-Chance-Verfahrens besetzt werden. Dieses ermöglicht einen Ausbildungsbeginn bereits im Jahr der Bewerbung! Diese kurzfristig zu besetzenden Ausbildungsstellen finden Sie samt weiterer Informationen zu Ansprechpersonen und zur Bewerbung auf der Internetseite des Landesamts für Finanzen oder auf dem Karriereportal des Freistaates Bayern unter www.sei-dabay.de im Stellenportal.

Weiterführende Links: