Luftbildprodukte
Die genaue Dokumentation unseres Lebensraumes in Karten und Luftbildern ist
eine permanente Aufgabe, denn unsere Umwelt unterliegt ständigen Änderungen. Das
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung lässt jährlich ein Drittel Bayerns (bis 2001: ein
Fünftel) befliegen. Dabei entsteht eine große Zahl von Luftbildern
(Senkrechtaufnahmen).
Das Landesluftbildarchiv beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung verfügt über
875.250 Luftbilder aus der Zeit seit 1941. Es stellt eine unerschöpfliche
und wertvolle Quelle zur Dokumentation und Erforschung unseres Lebensraumes dar.
Luftbilder finden Anwendung z.B. bei Planungen, Umweltfragen und in der
Archäologie, aber auch bei Lawinen- und Walduntersuchungen. Der größte Teil der
Luftbilder ist schwarz-weiß. Seit dem Jahre 2002 werden
nur noch farbige Luftbilder hergestellt. Durch die Einführung der digitalen
Aufnahmetechnik im Jahr 2009 stehen neben den Luftbildern in Echtfarben auch
Infrarotbilder zur Verfügung.
Die ältesten Bilder stammen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, als die
Alliierten in den Jahren 1941-1945 Aufklärungsflüge unternahmen. Gerade dieses
Bildmaterial ist heute sehr wertvoll für Altlastenuntersuchungen, z.B. zum
Auffinden von Blindgängern.
Aber auch in anderen Fällen, z.B. bei Rechtsstreitigkeiten oder
Zuschussanträgen für landwirtschaftliche Nutzung wird immer wieder auf ältere
Luftbilder zurückgegriffen. Von großem Interesse sind diese Bilder für
historische Vergleiche in der Landschafts- und Siedlungsentwicklung.
Luftbilder
werden noch aussagekräftiger, wenn man sie mit der Flurkarte oder mit
Höhenlinien kombiniert. Die Kombination mit der Flurkarte erlaubt gleichzeitig
den Überblick über die örtliche und rechtliche Situation, denn das Luftbild gibt
die Landschaft zum Zeitpunkt der Befliegung wieder und die Flurkarte weist die
rechtliche Situation der Flurstücksgrenzen in der Flurkarte aus. Planungsbüros,
Behörden und weitere Kunden profitieren von Luftbildkarten für Planungen und
Projekte verschiedener Art.
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