Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.

Öffentlicher Dienst

Wenn Mitarbeiter „das Kapital eines Unternehmens“ sind, so gilt das erst recht für den Staat. Der Wert dieses Kapitals wird gelegentlich unterschätzt. Der Staat verlangt sehr viel von seinen Mitarbeitern. Über 70 Prozent der Staatsbediensteten haben einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Für fast alle Tätigkeiten werden überdurchschnittliche Zeugnisnoten, Spitzenhochschulabschlüsse und erfolgreich bestandene anonyme Auswahlprüfungen gefordert, wie etwa bei Juristen, Lehrern oder anderen Staatsbeamten.

Das Finanzministerium ist zuständig für das gesamte öffentliche Dienstrecht in Bayern von der Ausbildung über die Bezahlung bis hin zu den Pensionen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats übt es die zentrale Arbeitgeberfunktion aus und verhandelt mit den Gewerkschaften die Tarifverträge.

Beim Finanzministerium angesiedelt ist auch die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses. Der Landespersonalausschuss ist nach dem Gesetz dazu berufen, als unabhängige Stelle die einheitliche Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften für den öffentlichen Dienst in Bayern zu sichern.

 

Weiterführende Links: