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Die Kommunen - Gemeinden, Landkreise und Bezirke - sind ein elementarer Bestandteil des Staatsaufbaus. Sie erfüllen in ihrem Hoheitsgebiet eine Vielzahl von Aufgaben im Interesse ihrer Bürger. Damit die Kommunen die an sie gestellten Anforderungen auch bewältigen können, greift der Freistaat unterstützend durch den kommunalen Finanzausgleich ein.