Ablauf der Studienförderung
Die Studienförderung beginnt ab dem 4. Semester Ihres IT-Studiums. Sie erhalten eine monatliche Förderung in Höhe von 415 Euro für die gesamte restliche Dauer Ihres Studiengangs, längstens jedoch für die noch ausstehende Regelstudienzeit zzgl. eines Semesters.
Für die Dauer der Studienförderung werden Sie einer der vier IT-Behörden fest zugeordnet, an der Sie die in Ihrer Studienordnung ggfs. vorgesehenen Praxisphasen ableisten sowie die Bachelorarbeit und etwaige Schriftliche Arbeiten anfertigen.
Darüber hinaus lernen Sie neben Ihrer Behörde die gesamte Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten für Informatikerinnen und Informatiker in den anderen großen IT-Behörden im Rahmen eines Praxisprogramms kennen. Bereits kurz vor Beginn Ihres 4. Semesters nehmen Sie mit den übrigen Förderstudentinnen und -studenten an einem Einführungsprogramm teil, in dem Sie sich untereinander kennen lernen und Einblicke in die verschiedenen Aufgabenstellungen der IT-Behörden erhalten.
Während der Semester (ausgenommen das Praxissemester und das Semester, in welchem die Bachelorarbeit angefertigt wird) hospitieren Sie über jeweils 60 bis 80 Stunden an Ihrer Behörde. Die Anwesenheitszeiten gestalten Sie individuell und flexibel nach Ihren Stundenplänen mit der Behörde.
Zum Ende Ihrer Studienförderung nehmen Sie an einer Abschluss- bzw. Feedbackveranstaltung im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat teil.