Unser Webanalyse-Tool Matomo verwendet Cookies.
Mit diesen Cookies können
wir die Nutzung unserer Webseite analysieren und beispielsweise ermitteln, wie
häufig und in welcher Reihenfolge unsere Seiten besucht werden. Sie bleiben
dabei als Nutzer anonym.
Es werden keine Daten an Server übermittelt, die
außerhalb der Kontrolle der bayerischen Verwaltung liegen.
Die Cookies werden nach 2 Jahren automatisch gelöscht.
Dieser Cookie speichert die Information,
dass dieser Datenschutzhinweis in Ihrem Browser bereits angezeigt wurde
und auf den folgenden Seiten nicht erneut angezeigt werden muss.
Es werden keine Daten an andere Server übermittelt.
Der Cookie wird nach 2 Jahren automatisch gelöscht.
Wenn Sie diese Einstellungen später noch einmal ändern möchten, gehen Sie zu unserer Datenschutzerklärung und passen Sie die Einstellungen an.
Die Aufgaben des Finanzressorts, für die weder das Bayerische Landesamt für Steuern und die Finanzämter als Steuerbehörden zuständig sind, noch spezialisierte Verwaltungen oder Staatsbetriebe wie die Immobilien Freistaat Bayern, die Schlösser- und Seenverwaltung, die Lotterieverwaltung oder das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung etc. eingerichtet wurden, werden vom Landesamt für Finanzen wahrgenommen. Das Landesamt für Finanzen ist die Landeszentralbehörde der allgemeinen Staatsfinanzverwaltung.
Zu seinen Aufgaben zählt die Wahrnehmung der Rechtsangelegenheiten des Staates vor allem in zivil- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und die Verwaltung des beweglichen Vermögens einschließlich der Abwicklung von Nachlässen, die - zumeist mangels anderer Erben, seltener aufgrund testamentarischer Verfügung - dem Fiskus zufallen. Auch der weit überwiegende Teil des Zahlungsverkehrs wird hier abgewickelt.
Das Landesamt für Finanzen nimmt für den Freistaat Bayern aber auch zahlreiche Aufgaben in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber wahr. Eine seiner zentralen Aufgaben ist die gebündelte Bewältigung von Bezüge- und Beihilfeabrechnung sowie Dienstunfall- und Wohnungsfürsorge für alle Beschäftigten des Freistaats Bayern einschließlich der Ruhestandsversorgung.