Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.

Impulsprogramm Volksmusik

Volksmusik in all ihren Facetten und unterschiedlichen regionalen Ausprägungen verbindet die Menschen und leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander. Dabei gilt es nicht nur, liebgewordene Traditionen zu bewahren, sondern im Sinne eines stetigen Austausches mit anderen Stilarten und Musikkulturen auch für neue Entwicklungen offen zu sein. Volksmusik ist ein Allgemeingut und ist dafür geeignet, eine lebendige Gemeinschaft zu gestalten und zu fördern.

Mit der Volksmusikförderrichtlinie VförR im Rahmen des „Impulsprogramms Volksmusik“ fördert das bayerische Finanz- und Heimatministerium in ganz Bayern jährlich bis zu 140 Vorhaben durch eine einmalige Festbetragsförderung. Die Förderung hat das Ziel, in ganz Bayern Menschen zu motivieren, Volksmusik kennen zu lernen und über einen längeren Zeitraum zu praktizieren. Dadurch sollen neue musikalische Initiativen und Gruppenbildungen angeregt, nachhaltig eingeführt und so das Bewusstsein für Volksmusik gestärkt werden. Durch einen niederschwelligen und unkomplizierten Zugang kann so die Freude und Begeisterung für die Volksmusik vermittelt werden.

Förderfähige Vorhaben

Als förderfähige Vorhaben gelten regelmäßig stattfindende jährliche oder halbjährliche Volksmusikkurse mit externen Referenten. Der Begriff Volksmusik dabei offen zu sehen und umfasst so neben traditionellen Formen auch Verbindungen zu anderen Musikstilen.
Gefördert werden Referentenhonorare. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die für die Kurse vorgesehenen externen Referenten vor Antragstellung im Referentenpool registriert und eingetragen sein müssen.

Antragsberechtigte

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen mit staatlicher, kommunaler oder privatrechtlicher Trägerschaft im sozialen sowie im Bildungsbereich mit Sitz in Bayern (zum Beispiel Kindergärten, Kindertagesstätten, Volksschulen, weiterführende Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime, Erziehungsheime, inklusive, integrative oder sonstige soziale Einrichtungen, Vereine). Eine Förderung ist nicht möglich für Institutionen, die bereits derartige Aktivitäten im Bereich Volksmusik durchführen oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung durchgeführt haben, für bestehende Gruppen im Bereich Volksmusik sowie für reinen Instrumentalunterricht außerhalb des Ensemblespiels.

Umfang der Zuwendung

Der Freistaat Bayern beteiligt sich mit einem Festbetrag von maximal 3 000 Euro für ein jährliches und maximal 1 500 Euro für ein halbjährliches Vorhaben.

Antragstellung

Förderanträge können ab 1. Juni 2025 über die dann an dieser Stelle verlinkte Antragsplattform ausschließlich digital eingereicht werden. Die ersten Stichtage für die Einreichung der Anträge sind der 30. September 2025 (für halbjährliche Vorhaben ab Februar 2026) und der 31. März 2026 (für jährliche oder halbjährliche Vorhaben ab September 2026).

 

Haben Sie noch Fragen zu unserem Impulsprogramm Volksmusik? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt über volksmusik@stmfh.bayern.de.