Unterstützung
Grundsätzliches zur Förderung
Das Finanz- und Heimatministerium unterstützt neue regionale
Umsetzungsprojekte, die der Stärkung und Inwertsetzung regionaler Identität
dienen und einen Beitrag zur eigenständigen Regionalentwicklung und
räumlichen Wettbewerbsfähigkeit leisten können. Neben der Stärkung der
regionalen Entwicklung zielt die Förderung auch auf eine bessere regionale
Abstimmung und Vernetzung und die deutlichere Profilbildung von Regionen
nach innen und außen.
Die Abgrenzung einer Region mit der räumlichen Ausdehnung von wenigstens
einem Kreisgebiet kann anhand administrativer, kultur- und naturräumlicher
oder soziokultureller Merkmale erfolgen. Die Einbindung maßgeblicher
regionaler Akteure sowie die Abstimmung mit bestehenden Handlungsfeldern und
regionalen Entwicklungsleitbildern ist regelmäßig vorzusehen.
Fördergrundsätze Regionale Identität
Als Zuwendungsempfänger kommen regionale Akteure von mindestens
Landkreisgröße in Frage. Möglich sind auch Kooperationen mehrerer
Gebietskörperschaften untereinander sowie mit weiteren Institutionen.
Das Heimatministerium unterstützt jede Region zunächst für bis zu drei
Jahre mit bis zu 150.000 Euro jährlich. Zuwendungsfähig sind dabei alle
Ausgaben für Vorbereitung und Umsetzung der geförderten Projekte, d. h.
typischerweise neben Projektpersonal auch erforderliche Sachmittel, Ausgaben
für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit oder für Dienstleistungen.
Der Basisfördersatz beträgt 50 %. Kooperationen sowie die Zugehörigkeit
einer Region zum ländlichen Raum oder zum Raum mit besonderem
Handlungsbedarf werden speziell berücksichtigt.
Die genauen Voraussetzungen der Förderung finden Sie in den
Fördergrundsätzen Regionale Identität.
Aktuell können leider keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden.
Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen das Fachreferat
„Regionale Identität" gerne unter
regionen@stmfh.bayern.de sowie telefonisch (089 2306-3523 bzw.
089 2306-3535) zur Verfügung.
Unterlagen für Zuwendungsempfänger:
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