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Pressemitteilung Nr. 100
München, 12.04.2022

FÜRACKER UND EISENREICH: GERICHTSPOST SEIT JAHRESBEGINN VOLLSTÄNDIG DIGITAL
Digitale und sichere Kommunikation mit Gerichten über spezielles elektronisches Behördenpostfach

Seit Jahresbeginn ist für alle Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Kommunen und Berufskammern, der rein elektronische Kommunikationsweg mit den Gerichten verpflichtend. „In Bayerns Gerichten gilt seit Jahresbeginn: Digitale Kommunikation statt Papierberge! Die Umstellung auf die digitale Post ist bestens geglückt. Schnelle und sichere Kommunikationskanäle sind ein wesentlicher Baustein für die digitale öffentliche Verwaltung. Bereits ein Jahr vor der verpflichtenden Umstellung konnten neben Bayerns Behörden auch alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Bayern das besondere elektronische Behördenpostfach nutzen. Das digitale Postfach macht die Kommunikation mit den Gerichten schneller, effizienter und nachhaltiger“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Justizminister Georg Eisenreich: „Die Digitalisierung der Justiz bietet viele Vorteile: Sie verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten und der Justizangehörigen. Auf das Jahr gerechnet werden derzeit bereits mehr als zehn Millionen Nachrichten elektronisch ausgetauscht. Ich rechne mit einem weiteren starken Anstieg des elektronischen Datenvolumens. Denn seit Januar sind neben den Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch insbesondere Anwälte verpflichtet, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einzureichen.“

Die bayerische Verwaltung erhält und versendet ihre „Gerichts-Post“ fast ausschließlich über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) als sicherem Übermittlungsweg rein elektronisch. Seit dem 1. Januar gilt eine bundesgesetzliche generelle Nutzungspflicht: Neben Anwälten und Notaren nutzen auch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) das Postfach, um den Gerichten z. B. Anträge, Erklärungen und Schriftsätze rein elektronisch zu übermitteln.

Mit der kostenlosen Software „Governikus COM Vibilia“ kann das beBPo einfach eingebunden werden. Diese Software bietet als Updateversion im Vergleich zur bisherigen Software „Governikus Communicator“ ein moderneres Design und bewahrt dabei alle bisherigen Funktionen. Ein Umstieg auf die neue Software Governikus COM Vibilia ist bis spätestens Ende Juni 2022 nötig, da der Governikus Communicator ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unterstützt wird. Der Freistaat empfiehlt daher allen Nutzerinnen und Nutzern eine zeitnahe Umstellung und unterstützt mit einem neuen Leitfaden bei der Installation. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Anwender mit der neuen Software gut zurechtkommen.

Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat entwickelt leistungsfähige und zukunftsorientierte E-Government-Anwendungen. Zugleich stellt das IT-DLZ geschäftsübergreifende digitale Infrastrukturen, wie das beBPo, für alle staatlichen Stellen und Kommunen in Bayern zur Verfügung.

Informationen und Unterlagen zur Einrichtung eines beBPos sowie des Transformationsdienstes EGVP/De-Mail stehen im Internet zur Verfügung unter: https://www.stmfh.bayern.de/digitalisierung/erv/. Ergänzende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter www.ejustice.bayern.de abrufbar.

Weiterführende Links:


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460 und 2367
Telefax: 089 2809327
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Internet: www.stmfh.bayern.de