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Pressemitteilung Nr. 114
München, 21.04.2022

FÜRACKER: DAUERHAFT NIEDRIGERE BIERSTEUERSÄTZE FÜR KLEINE UND MITTLELSTÄNDISCHE BRAUEREIEN NOTWENDIG

„Die kleinen und mittelständischen Brauereien sind nach zwei Jahren Pandemie mit einer erneuten dramatischen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert: Unkalkulierbare Energiekosten aber auch Preissprünge bei den Kosten für Rohstoffe, Verpackungen und Logistik. Hinzu kommt eine Wettbewerbssituation mit den Großbrauereien, die erforderliche Preisanpassungen kaum zulässt. Der Bund will hier eine Steuererhöhung durchsetzen und das auch noch zur Unzeit! Bayern lehnt dies strikt ab. Wir werden uns daher bei den bevorstehenden Beratungen des Gesetzentwurfs im Finanzausschuss des Bundesrates für eine dauerhafte Beibehaltung der abgesenkten Steuersätze einsetzen!“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Füracker. „Die vielen kleinen und mittelständischen Brauereien stehen für die Biervielfalt und Braukunst in Bayern. Sie sind Garant für brautechnisches Können und höchste Qualitätsansprüche und sollen uns auch in Zukunft erhalten bleiben!“, ergänzt Füracker.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz beinhaltet das Auslaufen der befristeten Absenkung der Steuersätze der sogenannten Biersteuermengenstaffel. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Die dauerhafte Rückgängigmachung der Erhöhung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel zum Jahr 2004 ist seit jeher ein Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Der Freistaat Bayern wird im Rahmen der anstehenden Beratungen im Bundesrat zum Gesetzentwurf sein Anliegen erneut einbringen.

Hintergrund:
Für kleine und mittelständische Brauereien sieht das Biersteuergesetz gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor. Diese wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2004 erhöht. Bayern setzt sich seit Jahren unermüdlich für eine Entlastung von kleinen, familiengeführten Brauereien ein. Unter dem Druck der Corona-Pandemie und der wachsenden wirtschaftlichen Not der Betriebe stieß die langjährige bayerische Forderung schließlich auf Unterstützung des Bundes und der anderen Länder. Die Steuersätze wurden befristet für die Jahre 2021 und 2022 auf das Niveau des Jahres 2003 abgesenkt.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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