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Pressemitteilung Nr. 137
München, 05.05.2022

FÜRACKER, BODDENBERG UND LIENENKÄMPER: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT, REALITÄT UND DIE STEUERZAHLENDEN ERNSTNEHMEN: STEUERZINSEN AUF NULL SENKEN!
Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen legen Antrag für Bundesratsfinanzausschuss vor

Sechs Prozent Steuerzinsen sind zu hoch. Das hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Juli entschieden. Angesichts der allgemein niedrigen Zinsen sei ein derartiger Zinssatz nicht mehr realitätsgerecht. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli dieses Jahres eine Neuregelung treffen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der morgen im Finanzausschuss des Bundesrates beraten wird, sieht einen Zinssatz von 1,8 Prozent p.a. vor. Alle drei Jahre soll geprüft werden, ob der Satz noch angemessen ist.

Die Bundesländer Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern im derzeitigen Niedrigzinsumfeld, den Satz für die Verzinsung von Steueransprüchen zunächst auf 0 Prozent festzusetzen.

„Die Bundesregierung sollte das Bundesverfassungsgericht, die Realität und die Steuerzahlenden ernstnehmen. Die Höhe der Steuerzinsen muss der Niedrigzins-Wirklichkeit entsprechen. Wir setzen uns daher für eine Absenkung der Steuerzinsen auf Null ein. Steuerzinsen würden dann nicht mehr anfallen. Alles andere ist den Steuerzahlenden nicht zu vermitteln“, sagten Bayerns Finanzminister Albert Füracker, Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und der nordrhein-westfälische Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper heute in Nürnberg. Dort kommt die Finanzministerkonferenz heute und morgen zu ihrem Jahrestreffen zusammen.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Diese Zinsregelung aus grauer Vorzeit war in den letzten Jahren für alle Beteiligten, Bürgerinnen und Bürger wie Verwaltung, vor allem enorm viel Bürokratie. Schon seit vielen Jahren fordert Bayern eine zeitgemäße Anpassung des Zinssatzes. Die Bundesregierung muss jetzt endlich die transparenteste und einfachste Lösung umsetzen – und das heißt, den Steuerzins auf Null setzen.“

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg: „Die Bundesregierung sollte bei der Reform der Steuerzinsen nicht auf halber Strecke stehenbleiben. Gemessen am bürokratischen Aufwand ist ein Zinssatz von 0 Prozent die einzig richtige Antwort auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Von dieser Steuervereinfachung profitieren die Steuerzahlenden, aber auch die Verwaltung. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit, den Zinssatz künftig ohne großen Aufwand wieder anzupassen, falls die Marktzinsen deutlich steigen.“

Nordrhein-Westfalens Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Ziel ist, einen marktgerechten und fairen Zinssatz festzulegen. Dies hat uns das Bundesverfassungsgericht zu Recht aufgegeben. Gleichzeitig muss die Regelung praktikabel, nachvollziehbar und vor allem rechtssicher ausgestaltet werden. Wir brauchen daher eine klare und möglichst einfache Regelung. Für beide Seiten. Im aktuellen Zinsumfeld erscheint ein Zinssatz von zunächst 0 Prozent daher angemessen und realitätsgerecht.“

Die Begründung des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Zinssatzes von 1,8 Prozent p.a. trägt den Vorgaben der Karlsruher Richterinnen und Richter nicht hinreichend Rechnung. Daher wird auch dieser neue Zinssatz, unabhängig von seiner Höhe, verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Rechtssicherheit kann es so nicht geben.

„Mit unserer Forderung nach einem Nullzinssatz möchten wir zur Rechtssicherheit und zum Bürokratieabbau beitragen“, erklärten die Minister.


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