Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 139
München, 06.05.2022

FÜRACKER: DAUERHAFTE ENTLASTUNG DER BRAUEREIEN RÜCKT NÄHER
Einsatz Bayerns hat sich gelohnt: Finanzausschuss des Bundesrats spricht sich für dauerhaft niedrige Biersteuersätze für kleine und mittelständische Brauereien aus

„Bayern ist die Zukunft der vielen kleinen und mittelständischen Brauereien ein besonderes Anliegen. Sie stehen exemplarisch für die Vielfalt und Handwerkskunst in Bayern und sind seit jeher Garant für brautechnisches Können und höchste Qualitätsansprüche. Sie sollen uns auch in Zukunft erhalten bleiben! Insbesondere aufgrund unseres unermüdlichen Einsatzes hat sich der Finanzausschuss des Bundesrats heute für eine dauerhaft niedrigere Biersteuer für kleine und mittelständische Brauereien ausgesprochen. Damit haben wir einen wichtigen Teilerfolg erreicht!“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

„Aktuell haben die kleinen und mittelständischen Brauereien mit unzähligen Schwierigkeiten zu kämpfen, wie unkalkulierbare Energiekosten sowie Preissprünge bei Rohstoffen, Verpackung und Logistik. Die vom Bund bisher vorgesehene Rückkehr zu den regulären Steuersätzen der Biersteuermengenstaffel wäre für die Betriebe eine nicht nachvollziehbare Steuererhöhung zur Unzeit! Das lehnt die Ländermehrheit im Finanzausschuss nun klar ab. Damit geben die Länder ein wichtiges Signal an den Bund!“, betont der Bayerische Finanzminister.

Die vom Finanzausschuss beschlossene Empfehlung für die nächste Plenarsitzung des Bundesrats stellt einen wichtigen Schritt für das langjährige Anliegen Bayerns dar, eine unbefristete Absenkung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel auf das Niveau des Jahres 2003 zu erreichen.

Hintergrund:
• Für kleine und mittelständische Brauereien sieht das Biersteuergesetz gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor. Diese wurden vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2004 erhöht. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die gestaffelten ermäßigten Steuersätze befristet nur für die Jahre 2021 und 2022 wieder auf das Niveau des Jahres 2003 abgesenkt. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz war keine Verlängerung der abgesenkten Biersteuermengenstaffelsätze vorgesehen.
• Bayern hat zusammen mit weiteren Ländern den Antrag gestellt, die bisher befristet niedrigeren Steuersätze der Biersteuermengenstaffel mit dem Niveau von 2003 künftig unbefristet beizubehalten. In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats stimmte die Mehrheit der Länder für den Antrag.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460 und 2367
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de