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Pressemitteilung Nr. 147
München, 13.05.2022

Steuerschätzung Bayern Mai 2022 - FÜRACKER: POSITIVE ERGEBNISSE DER STEUERSCHÄTZUNG MIT VORSICHT ZU BETRACHTEN
Durch Ukraine-Krieg und Corona-Pandemie viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten // keine Spielräume für zusätzliche neue Ausgaben

„Nach der aktuellen Mai-Steuerschätzung sollen die Steuereinnahmen für Bayern in 2022 um rund 1,9 Milliarden Euro höher ausfallen, als noch im Haushalt 2022 veranschlagt. Wir müssen die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung aber mit äußerster Zurückhaltung betrachten. Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden und der grausame Angriffskrieg auf die Ukraine stellt uns vor derzeit nicht vorhersehbare Herausforderungen. Wir wissen nicht, wie sich der Krieg entwickelt und welche Auswirkungen das auf unsere Wirtschaft haben wird. Die Mai-Steuerschätzung trägt daher ein sehr hohes Prognoserisiko in sich, das wir keinesfalls ausblenden dürfen – wir haben das Geld noch nicht auf dem Konto. Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass auch durch die höhere Inflation die Ausgaben des Freistaats Bayern deutlich steigen“, kommentierte der Bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker das für Bayern regionalisierte Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 12. Mai 2022.

Für die Jahre 2023 und 2024 ergeben sich für Bayern aus der Steuerschätzung jährlich je etwas über 2 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen im Vergleich zur Schätzung vom November 2021. „Ein klarer Beleg: Unsere Corona-Hilfen für die Unternehmen waren gut und wirkungsvoll. Mit klugen Investitionen legen wir den Grundstein für Bayerns Stärke auch in der Zukunft“, so Füracker weiter. Die deutliche Anhebung der Steuerprognose resultiert vor allem aus der weit über den Erwartungen liegenden Entwicklung der Einnahmen in 2021 und dem auch inflationsbedingt hohen prognostizierten nominalen Wirtschaftswachstum für 2022 und 2023. Die Steuereinnahmen für Bayern befinden sich nach den vorliegenden Schätzergebnissen auf stabilem Erholungskurs.

Das Schätzergebnis für Mai 2022 ist die erste Grundlage für die angelaufene Konzeption des Haushalts 2023 durch die Bayerische Staatsregierung. Weiterhin bestehen sehr viele Unwägbarkeiten durch den Ukraine-Krieg und die Entwicklung der Corona-Pandemie. Die Staatsregierung wird deshalb auch für 2023 einen Einjahreshaushalt vorlegen. „Seriöse Planung mit stabilem Haushalt ist das Markenzeichen bayerischer Finanzpolitik. Wir dürfen nur mit Einnahmen kalkulieren, mit denen wir auch verlässlich rechnen können“, betonte Finanzminister Füracker.


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