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Pressemitteilung Nr. 415
München, 13.12.2022

FÜRACKER: FINANZAMT WAHRT WEIHNACHTSFRIEDEN
Steuerverwaltung unterlässt Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen

„Gute Traditionen sind wichtig – erst recht in diesen für alle sehr herausfordernden Zeiten! Mit der Wahrung des ‚Weihnachtsfriedens‘ leisten die Finanzämter auch heuer wieder einen Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der ‚stillen Zeit‘ als unpassend empfunden werden. Diese Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt und trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 22. Dezember 2022 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide werden zwar weiterhin versandt, die Finanzämter werden aber während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
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