Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 017
München, 30.01.2023

Reaktion auf Bundesfinanzhofentscheidung - FÜRACKER: LINDNER MUSS WORT HALTEN UND FÜR SOLI-ABSCHAFFUNG KÄMPFEN
Bayern fordert Bundesregierung auf, Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen

Bayerns Finanzminister Albert Füracker zur heutigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs in München zum Solidaritätszuschlag: „Bayern fordert seit Langem die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Wir brauchen in diesen Zeiten Entlastungen und keine Sonderbelastungen. Der Bundesfinanzminister muss jetzt seinen Worten Taten folgen lassen und den Soli vollständig abschaffen, so wie er es immer wieder ankündigt hat. Hierzu muss er zeitnah ein Gesetz vorlegen und im Bundestag ehrlich dafür streiten. Angesichts der aktuellen Herausforderungen ist Handeln gefragt. Bürger und Unternehmen brauchen Entlastung und endlich Klarheit.“

Der Bundesfinanzhof hatte sich im Rahmen einer Klage mit der möglichen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags in seiner jetzigen Form befasst. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass keine Vorlage des Falles an das Bundesverfassungsgericht erfolgt.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460 und 2367
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de