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Pressemitteilung Nr. 058
München, 03.03.2023

FÜRACKER: BAYERN HAT BUNDESWEIT NIEDRIGSTEN GRUNDERWERBSTEUERSATZ –ENTLASTUNGEN BEIM ERWERB VON WOHNEIGENTUM NÖTIG
Bayerische Bundesratsinitiative zur Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen

„Bayern ist das einzige Bundesland, das seinen Grunderwerbsteuersatz nicht erhöht hat – daran halten wir fest: Unsere Antwort auf die aktuellen Herausforderungen ist mehr Wohneigentum ermöglichen, nicht erschweren! Mit 3,5 Prozent hat Bayern den bundesweit niedrigsten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer. Gerade die Pläne junger Menschen und Familien für den Erwerb von Wohneigentum sind aktuell belastet von stark gestiegenen Zinsen und einer enormen Baupreisentwicklung. Die Grunderwerbsteuer ist ein zusätzlicher Kostenfaktor. Die Länder brauchen daher mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer, um zum Beispiel Freibeträge für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums einzuführen. Im Koalitionsvertrag hat die Ampel zwar eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer angekündigt – passiert ist bis heute aber nichts! Dieses Versprechen muss jetzt endlich umgesetzt werden!“, fordert Bayerns Finanzminister Albert Füracker.

Der Freistaat hat am heutigen Freitag (3.3.) im Bundesrat eine Initiative zur Ankurbelung des Wohnungsbaus vorgestellt, die insbesondere auch eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen umfasst. „Mit wirksamen Investitionsanreizen müssen wir den Wohnungsneubau ankurbeln. Denn wir brauchen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum. Der Bund muss substantiell höhere steuerliche Abschreibungssätze für neu gebaute Mietwohnungen einführen und zwar dauerhaft“, so Füracker weiter.

Seit der Verfassungsänderung von 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit den Grunderwerbsteuersatz selbst festzulegen. Bayern hat als einziges Land den ursprünglichen Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent beibehalten, alle anderen Bundesländer haben ihre Grunderwerbsteuersätze auf teils bis zu 6,5 Prozent erhöht. Zuletzt hatte der Freistaat Sachsen den Grunderwerbsteuersatz zum Jahresbeginn von 3,5 Prozent auf 5,5 Prozent angehoben. Die Grunderwerbsteuer ist ein nicht zu vernachlässigender Kostenfaktor beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie. Bayern fordert vom Bund eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes dahingehend, dass die Länder mehr Gestaltungsspielräume erhalten. Zum Beispiel sollten Länder die Möglichkeit haben, Freibeträge beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einführen zu können.


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Pressesprecher: Dennis Drescher
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