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Pressemitteilung Nr. 075
München, 16.03.2023

FÜRACKER: FALSCHE WEICHENSTELLUNG DER EU-FINANZMINISTER BEIM STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT
Reformvorschlag der Kommission mit weiteren Lockerungen in zentralen Punkten gebilligt ohne im Gegenzug mehr Verbindlichkeit einzufordern

„Die EU-Finanzminister haben die Weichen für eine weitergehende Lockerung der EU-Fiskalregeln zulasten der notwendigen Haushaltsdisziplin in der EU gestellt. Wir brauchen angesichts von Schuldenständen in mehreren EU Staaten weit über der 100-Prozent-Marke und steigender Zinsen klare, transparente und vor allem wirksam durchsetzbare Fiskalregeln mehr denn je! Fatalerweise haben der Bundesfinanzminister und die Vertreter der stabilitätsorientierten Mitgliedstaaten es versäumt, im Gegenzug für mehr ‚Flexibilität‘ bei den europäischen Haushaltsvorgaben substantielle Zugeständnisse für deren effektive Durchsetzung einzufordern. Dies ist umso bedenklicher, als gerade die mangelnde Verbindlichkeit der Fiskalregeln wesentlich zur Entstehung und Verfestigung von Risiken bei der Schuldentragfähigkeit in der EU beigetragen hat! Statt einheitlicher Regeln für den Schuldenabbau will die Kommission künftig mit jedem Mitgliedstaat maßgeschneiderte Haushaltspläne aushandeln. Nachdem Brüssel bei der Haushaltsüberwachung bereits in der Vergangenheit beide Augen zugedrückt hat, sind ambitionierte Konsolidierungsvorgaben fraglich. Einer weiteren Verschleppung des notwendigen Schuldenabbaus in die Zukunft wird damit Tür und Tor geöffnet!“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker.

Die EU-Finanzminister haben am 14. März 2023 im ECOFIN-Rat die mit Mitteilung vom 9. November 2022 veröffentlichten „Leitlinien“ der EU Kommission für eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts in zentralen Punkten gebilligt. Diese sehen unter anderem eine Streichung der bisherigen Regel zum Schuldenabbau (sog. Ein-Zwanzigstel-Regel) zugunsten länderindividueller Haushaltspfade sowie Spielräume für Investitions- und Reformvorhaben vor. Auf Grundlage der Positionierung des ECOFIN und der Ergebnisse der anstehenden Beratungen der EU-Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat) am 23./24. März 2023 will die Kommission in den kommenden Wochen ihre Legislativvorschläge zur Reform der EU-Fiskalregeln vorlegen.


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