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Pressemitteilung Nr. 102
München, 05.04.2023

FÜRACKER: NEUE GIGABITFÖRDERUNG DES BUNDES ENDLICH GESTARTET
Bund bremste Kommunen beim Glasfaserausbau 6 Monate lang aus // Bundesförderungen sollten jetzt beantragt werden // Förderrunde für 2023 endet bereits am 15. Oktober

„Im Oktober 2022 hat der Bund seine Gigabitförderung plötzlich und ohne Vorankündigung gestoppt – das hat besonders Kommunen im ländlichen Raum, die dringend auf die Zuschüsse angewiesen sind, hart getroffen. Bundesförderung und bayerische Förderung waren aufeinander abgestimmt, ohne Bundesbescheid ist eine bayerische Kofinanzierung nicht möglich. Vielfach liegen Ausbauprojekte der Kommunen seit dem Förderstopp auf Eis. Sechs Monate haben wir hart und konstruktiv mit dem Bund verhandelt. Seit dem 3. April können Kommunen endlich wieder Förderprojekte starten – und zwar nach dem neuen Bundesförderprogramm“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

„Der Freistaat wird auch das neue Bundesprogramm wieder mit einer starken Kofinanzierung Bayerns stützen und die niedrigen Fördersätze des Bundes auf bayerisches Niveau anheben. Damit holen wir Bundesmittel nach Bayern und geben dem Glasfaserausbau einen weiteren kräftigen Schub!“, so Füracker weiter. Der Fördersatz des Bundes liegt bei nur 50 Prozent, durch die Kofinanzierung des Freistaats wird die Förderung auf bis zu 90 Prozent aufgestockt. „Gigabit ist für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern ein wesentlicher Schlüssel. Ländliche Kommunen müssen beim Glasfaserausbau bestmöglich unterstützt werden. Im neuen Bundesprogramm haben wir ein ordentliches Budget für Bayern gesichert. Jetzt ist es an den Kommunen, zügig in das Bundesverfahren einzusteigen. Wir setzen uns weiter beim Bund für die bayerischen Kommunen ein und unterstützen sie zusätzlich durch unsere Breitbandmanager!“, ergänzt der Minister.

Der Bund teilt die verfügbaren Mittel nun auf die einzelnen Bundesländer auf. Demnach sind für bayerische Kommunen im Jahr 2023 insgesamt 450 Millionen Euro Bundesmittel vorgesehen. Ob die Mittelausstattung in den Folgejahren ähnlich dimensioniert sein wird, ist noch nicht bekannt. Durch die Änderungen im Bundesprogramm ergeben sich neue Fördermöglichkeiten für Gebiete, die bereits mit mehr als 100 Mbit/s im Download versorgt sind. Allen Kommunen mit Förderbedarf wird geraten, zeitnah die ersten Schritte einzuleiten. Nur bei zügiger Verfahrensabwicklung ist es möglich, die Markterkundung im Sommer 2023 abzuschließen und den Förderantrag für die Förderrunde 2023 rechtzeitig bis zum 15. Oktober 2023 beim Bund einzureichen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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