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Pressemitteilung Nr. 117
München, 24.04.2023

FÜRACKER: BRAUCHEN PRAXISTAUGLICHES UND INNOVATIVES VERGABERECHT!

„Das aktuelle EU-Vergaberecht ist zu starr, zu bürokratisch und nicht innovationsfreundlich. Die ständig neu hinzukommenden Vorschriften haben mittlerweile ein regelrechtes Dickicht an Vergabe-Paragraphen geschaffen. Ein modernes Vergaberecht muss mehr Innovation und Nachhaltigkeit zulassen – auch kleine Unternehmen und Startups müssen eine reelle Chance haben an öffentliche Aufträge zu kommen. Die EU muss das Vergaberecht grundlegend auf seine Praxistauglichkeit prüfen und vor allem verschlanken. Gleichzeitig muss die öffentliche Hand in Notsituationen oder Katastrophenfällen auch schnell handeln und helfen können. Das Ziel beim Vergaberecht muss sein: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz, mehr Innovation und rechtsichere Sonderregeln für rasches Handeln in Krisenzeiten“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker.

„Ein grundsätzliches Problem im EU-Vergaberecht ist zudem die fehlende Berücksichtigung der inflationären Entwicklung bei der Berechnung der Schwellenwerte. Diese sind trotz starkem Anstieg der Marktpreise für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen seit 1994 nahezu unverändert geblieben. Dadurch steigt die Zahl der ausschreibungspflichtigen Verfahren auf EU-Ebene immer weiter und verlängert deren Bearbeitung. Ich bin froh, dass es auf bayerische Initiative gelungen ist, eine Bundesratsentschließung zu fassen, die eine marktpreisgerechte Anhebung der Schwellenwerte einfordert. Jetzt ist der Bund gefordert, sich bei den EU-Institutionen für eine rasche Anpassung einzusetzen“, so der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel.

Öffentliche Beschaffungen sind meist aufwändig und beanspruchen sehr viel kostbare Zeit. Darüber hinaus erlässt die EU ständig neue zusätzliche Verpflichtungen und Verbote für Auftraggeber und Unternehmen und macht die Verfahren hierdurch immer komplexer. Zuletzt kamen zum Beispiel die Statistikpflichten der Vergabestatistikverordnung, die Vorgaben des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge und die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hinzu. Das Vergaberecht bedarf einer grundlegenden Entbürokratisierung und keinem bloßen Hinzufügen von immer wieder neuen Vorschriften.

Nach geltendem EU-Vergaberecht ist eine angemessene Berücksichtigung von Startups und kleinen Unternehmen nicht möglich. Gegenüber den großen Unternehmen mit jahrelanger Vergabeerfahrung geraten die jungen und kleinen Unternehmen so schnell ins Hintertreffen und beteiligen sich oft schon gar nicht an öffentlichen Ausschreibungen. Es bedarf passender Regelungen, damit Innovationen durch Startups und kleine Unternehmen im Vergabeverfahren besonders unterstützt werden können. Daneben stellen Katastrophen oder Notsituationen die öffentliche Hand immer wieder vor große Herausforderungen. Bisher mögliche Dringlichkeitsvergaben können in solchen Fällen zu großen Rechtsunsicherheiten für alle Beteiligten führen. Durch entsprechende Sonderregelungen des EU-Vergaberechts sollen öffentliche Auftraggeber auch im Krisenfall schnell, effizient und rechtssicher handeln können.


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