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Pressemitteilung Nr. 175
München, 25.05.2023

FÜRACKER: BAYERN KÄMPFT FÜR EINE ANPASSUNG DER ERBSCHAFTSTEUER
Ampel-Parteien verhindern Anpassungen bei der Erbschaftsteuer

„Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein Bundesgesetz – der Bundesfinanzminister und seine Partei können jederzeit handeln! Statt endlich Fakten zu schaffen verweisen sie ständig nur auf die Länder. Das grenzt an Arbeitsverweigerung. Im Regelfall interessiert es den Bund sonst nicht, was die Länder wollen – diese müssen bei vom Bund beschlossenen Maßnahmen ungefragt kräftig mitfinanzieren. Bei der Erbschaftsteuer schiebt man nun allein den Ländern die Initiative zu. Bayern hat mehrfach im Bundesrat Initiativen zur Anpassung der Erbschaftsteuer eingebracht – wir konnten damit leider nicht die Mehrheit der Länder überzeugen. Das liegt vor allem an den Ampel-Parteien in den Länderparlamenten. Die Behauptung, die Ampel-Parteien hätten für eine Anpassung der Erbschaftsteuer den ‚Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt‘, ist geradezu lächerlich – denn sie sind es, die in den Länderparlamenten eine Änderung verhindern. Es bleibt uns in Bayern keine Wahl, als gegen die aktuelle Erbschaftsteuer vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen“, erklärt Bayerns Finanzminister Albert Füracker in Bezug auf Aussagen des Bundesfinanzministers gegenüber den Medien zum Normenkontrollantrag Bayerns gegen die aktuelle Erbschaft- und Schenkungsteuer.

„Bundesfinanzminister Linder hat in seinem Schreiben an Bayern im letzten Jahr erst behauptet, bei der Erbschaftsteuer nichts zu ändern, später im Herbst aber die entsprechenden Bewertungsvorschriften doch angepasst!“, stellt Minister Füracker fest. „Die Erbschaftsteuer steht in voller Höhe den Ländern zu – daher sollten die Länder auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können. Wir kämpfen weiter für die Menschen, die notwendige Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer!“, betont Füracker abschließend.


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