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Pressemitteilung Nr. 130
München, 24.05.2024

FÜRACKER: ÜBER 18,3 MILLIONEN EURO FÜR GLASFASERANSCHLÜSSE IN NIEDERBAYERN UND SCHWABEN
Über 4.500 Adressen in elf Kommunen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Jeder Meter neues Glasfaserkabel zählt: Eine moderne digitale Infrastruktur ist Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und entscheidet über die Zukunftsfähigkeit der Kommunen. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um für seine Bürgerinnen und Bürgern den Glasfaserausbau bestmöglich voranzutreiben. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Insgesamt über 18,3 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute elf Kommunen aus Niederbayern und Schwaben. Damit profitieren künftig über 4.500 weitere Adressen von Gigabit“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sogenannte „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.430 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, über 710 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. 69 Prozent aller bayerischen Haushalte sind schon gigabitfähig erschlossen. Nach Abschluss aller laufenden Projekte werden 79 Prozent der Haushalte in Bayern gigabitfähig versorgt sein. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits über 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon 2,4 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 97.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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