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Pressemitteilung Nr. 166
München, 14.06.2024

FÜRACKER: ÜBER 7,1 MILLIONEN EURO FÜR GLASFASERANSCHLÜSSE IN NIEDERBAYERN UND MITTELFRANKEN
Über 1.400 Adressen in drei Kommunen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Der Glasfaserausbau in Bayern läuft auf Hochtouren! Internet ist ein fester Bestandteil im Alltag und begleitet fast jede berufliche Tätigkeit: Leistungsfähige Netze sind dafür eine Grundvoraussetzung und das ‚Tor zur Welt‘ unseres gesamten digitalen Alltags. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um für seine Bürgerinnen und Bürgern den Glasfaserausbau bestmöglich voranzutreiben. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Insgesamt über 7,1 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute drei Kommunen aus Niederbayern und Mittelfranken. Damit profitieren künftig über 1.400 weitere Adressen von Gigabit“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sogenannte „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.430 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, über 719 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. 69 Prozent aller bayerischen Haushalte sind schon gigabitfähig erschlossen. Nach Abschluss aller laufenden Projekte werden 79 Prozent der Haushalte in Bayern gigabitfähig versorgt sein. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits über 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon 2,4 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 98.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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