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Pressemitteilung Nr. 168
München, 17.06.2024

FÜRACKER: 115 MILLIONEN EURO FÜR BAYERNS KOMMUNEN FÜR INVESTITIONEN IN DEN STRASSENAUSBAU
Pauschaler Ausgleich für abgeschaffte Staßenausbaubeiträge // 2024 insgesamt 30 Millionen Euro zusätzlich

„Wir wollen beste Infrastruktur – auch im Straßenverkehr. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Kommunen Bayerns Straßen noch besser und sicherer zu machen! Dafür unterstützen wir unsere Städte und Gemeinden bei ihren Straßenausbaumaßnahmen weiterhin auf hohem Niveau! Als pauschalen Ausgleich für abgeschaffte Straßenausbaubeiträge erhalten die bayerischen Kommunen 2024 insgesamt 115 Millionen Euro – und damit 30 Millionen Euro zusätzlich zum regulären Etat“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. „Der kommunale Finanzausgleich 2024 setzt erneut einen Schwerpunkt bei den kommunalen Investitionen und sichert eine stabile und zukunftssichere Infrastruktur in allen Teilen Bayerns. Mit den erneut sehr hohen pauschalen Ausgleichszahlungen für Straßenausbaumaßnahmen als Teil des kommunalen Finanzausgleichs stärken wir die Investitionsfähigkeit unserer Kommunen. Wir unterstützen damit die Erneuerung und Verbesserung bereits bestehender Straßeninfrastruktur, beispielsweise von Ortsstraßen bis hin zur Straßenbeleuchtung“, so Füracker.

Bis Ende 2017 haben die Städte und Gemeinden für die Verbesserung und Erneuerung bereits bestehender Straßeninfrastruktur von ihren Bürgerinnen und Bürgern Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erhalten die Kommunen nun vom Freistaat als finanzielle Unterstützung eine Pauschale zu ihren Straßenausbaumaßnahmen. Im Jahr 2024 stehen für die Pauschalen – über den regulären Etat von 85 Millionen Euro hinaus – zusätzlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Diese staatlichen Finanzmittel sind weit mehr, als die rund 55 Millionen Euro, die die Städte und Gemeinden in den zehn Jahren vor dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge durchschnittlich pro Jahr vereinnahmt hatten.

Der kommunale Finanzausgleich erreicht 2024 – trotz angespannter Haushaltslage – rund 11,4 Milliarden Euro und steigt damit um rund 213 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Pauschalen werden allen bayerischen Städten und Gemeinden nach dem Verhältnis ihrer Siedlungsflächen gewährt. Der Mindestbetrag beträgt 10.000 Euro.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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