SCHARF UND FÜRACKER: LÄNGER ARBEITEN UND DABEI STEUERN SPAREN
Die Bayerische Staatsregierung sieht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich verschärfenden Fachkräftemangels den Bedarf, zusätzliche Anreize für ein längeres, freiwilliges Arbeitsleben zu schaffen. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf und Finanz- und Heimatminister Albert Füracker haben sich dazu an Bundessozialminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt.
„Der Fachkräftemangel und der demografische Wandel sind zentrale Herausforderungen für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft gleichermaßen! In Bayern setzen wir uns dafür ein, dass die Lebensleistung jedes Einzelnen anerkannt und gewürdigt wird und jeder die Möglichkeit hat, seinen Lebensabend aktiv und selbstbestimmt zu gestalten. Innovative Anreize sind daher das Mittel der Wahl, um einen längeren Verbleib im Arbeitsleben zu erzielen und die wertvollen Potenziale älterer Generationen zu erschließen! Wer trotz Erreichens der Regelaltersgrenze und bestehenden Rentenanspruchs durch Arbeit Wachstum und Wohlstand in unserem Land fördert, hat eine steuerliche Entlastung nach dem Vorbild des Altersentlastungsbetrags mehr als verdient!“ so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Die bayerische Arbeitsministerin Ulrike Scharf betont: „Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist durch den sich verschärfenden Arbeits- und Fachkräftemangel zunehmend gefährdet. Bis 2036 gehen 13 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Rente. Wir brauchen deshalb gezielte Anreize, die motivieren, möglichst lange zu arbeiten. Es muss attraktiv werden, länger am Arbeitsleben teilzuhaben. Besonders in den Blick genommen müssen dabei Menschen, die noch keine Altersrente beziehen, obwohl sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Sie müssen steuerlich entlastet werden.“
Weiter erklärt die Arbeitsministerin: „Chancen und Risiken für den Arbeitsmarkt und unser Sozialversicherungssystem sind bei unterschiedlichen Maßnahmen immer abzuwägen. Es darf kein Konflikt zwischen der erwerbstätigen Generation und der Renten-Generation entstehen. Wir brauchen Stabilität im Rentensystem bei gleichzeitig größtmöglicher Flexibilität und Generationengerechtigkeit.“
Im gemeinsamen Brief an Bundesminister Heil und Bundesminister Lindner betonen Scharf und Füracker, es sei ihnen ein großes Anliegen, auch die Potenziale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch möglichst lange Erwerbstätigkeit zu nutzen. Dafür bedürfe es allerdings entsprechender Anreize. Beide Minister würdigen, dass durch die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen und den Rentenzuschlag bei Verschieben des Renteneintritts sozialversicherungsrechtlich die ersten Weichen gestellt worden seien. Dennoch bleiben große Herausforderungen. Der tatsächliche Renteneintritt liegt im Schnitt noch substantiell unter der gesetzlichen Regelaltersgrenze.
Die Bundesregierung wird aufgerufen, diesen Vorschlag zu prüfen. „Wir sehen darin das Potenzial, einen Beitrag zur Stärkung der Sozialversicherung zu leisten“, so Scharf und Füracker. Es könnte zudem der Einstieg in eine stärkere Flexibilisierung des individuellen Rentenbeginns sein – und das, ohne ein gesetzlich fixiertes Renteneintrittsalter aufgeben zu müssen.
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