Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 217
München, 15.07.2024

FÜRACKER: EHEGATTENSPLITTING VERTEIDIGEN – MASSIVE STEUERERHÖHUNG FÜR FAMILIEN VERHINDERN
Geplante Abschaffung der Lohnsteuerklassen-Kombination III und V stellt ersten Schritt zur Abschaffung des Ehegattensplittings dar

„Die geplante Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V droht der Einstieg zu einer ideologiegetriebenen Benachteiligung für viele Familien zu werden. Die jüngsten Aussagen von Bundesfamilienministerin Lisa Paus zum Ehegattensplitting verdeutlichen dies trotz Beschwichtigungen aus dem Bundesfinanzministerium in aller Eindringlichkeit! Nach wie vor stellt die Ehe die tragende Säule der Familie und das bevorzugte Lebensmodell für weite Teile der Bevölkerung in unserem Land dar. Wer gegen den Splittingtarif hetzt, verletzt einen klaren Schutzauftrag aus dem Grundgesetz. Massive Steuererhöhungen für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern in Zeiten horrender Lebenshaltungskosten wären die Folge! Bayern wird sich weiterhin mit aller Kraft und auf allen Ebenen gegen diese unverantwortlichen Bestrebungen einsetzen. Der selbstbestimmte Lebenszuschnitt von Millionen von Verheirateten darf nicht sanktioniert werden. Trotz des bereits bestehenden Faktorverfahrens wählen viele verheiratete Paare die bürokratiearme Option der Lohnsteuerklassen-Kombination III und V bewusst – diese Wahlfreiheit muss auch in Zukunft erhalten bleiben!", so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die Bundesregierung will im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 perspektivisch die Abschaffung der Steuerklassen III und V und die zwangsweise Überführung in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV durchsetzen. Die endgültige effektive Steuerschuld ändert sich durch die Wahl der Lohnsteuerklassen nicht. Der monatliche Lohnsteuerabzug hat ausschließlich Vorauszahlungscharakter auf die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer. Anders wäre dies bei der Abschaffung des steuerlich vorteilhaften Ehegattensplittings. Dieses ist jedoch angesichts Art. 6 Absatz 1 des Grundgesetzes keine beliebig änderbare Steuervergünstigung.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de