FÜRACKER: GRATISFAHRTEN FÜR NOTE „EINS“ IM ZEUGNIS
„Herausragende Leistungen verdienen Anerkennung! Wir möchten zu schulischen Erfolgen gebührend gratulieren und auch dieses Jahr wieder besonderen Fleiß, Disziplin und Engagement belohnen. Alle Schülerinnen und Schülern, die eine ‚Eins‘ im Zeugnis haben, dürfen sich daher auch 2024 über beliebig viele kostenlose Fahrten mit den Linienschiffen der Bayerischen Seenschifffahrt während der Sommerferien freuen! Nutzt die Gelegenheit, die Schönheit der bayerischen Seen zu entdecken und erlebt eine unvergessliche Zeit. Ich wünsche euch allen fantastische Ferien und viel Freude mit unserer weiß- blauen Flotte!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Bayerische Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre erhalten als Anerkennung für sehr gute Noten Freifahrten auf allen Linienschiffen am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen befinden und im Ganzjahreszeugnis, das am Freitag (26. Juli) ausgehändigt wird, mindestens einmal die Note „1“ vorweisen können. Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (29. Juli bis einschließlich 9. September 2024) und kann beliebig oft genutzt werden.
Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss die Schülerin bzw. der Schüler nur das Zeugnis im Original oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorlegen. Die – nicht übertragbare – Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Haben mehrere Geschwister eine „1“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines voll zahlenden Familienmitglieds. Erstklässlerinnen und Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schülerinnen und Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, auch hier unter der Voraussetzung der Begleitung durch einen voll zahlenden Familienangehörigen.
Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.
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