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Pressemitteilung Nr. 234
München, 26.07.2024

FÜRACKER: ÜBER 8,82 MILLIONEN EURO FÜR GIGABITAUSBAU IN OBERBAYERN, UNTERFRANKEN, NIEDERBAYERN UND SCHWABEN
Über 1.100 Adressen in sieben Kommunen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Über 8,82 Millionen Euro für die digitale Zukunft in Bayern – der heutige Tag steht ganz im Zeichen des digitalen Fortschritts! Internet ist ein fester Bestandteil im Alltag und begleitet fast jede berufliche Tätigkeit: Leistungsfähige Netze sind dafür eine Grundvoraussetzung und das ‚Tor zur Welt‘ unseres gesamten digitalen Alltags. Wir fördern den Glasfaserausbau im gesamten bayerischen Raum: Insgesamt sieben Kommunen profitieren künftig von Gigabit – damit bringen wir den Netzausbau weiter voran! Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um seinen Bürgerinnen und Bürgern bestmöglichen Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen. Wir schaffen damit gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Meinen herzlichen Dank an alle Kommunen für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.440 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, rund 750 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. Über 70 % aller bayerischen Haushalte sind gigabitfähig schon erschlossen, nach Inbetriebnahme der bereits laufenden Projekte werden es über 80 % sein. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits mehr als 99 % der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon über 2,4 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 99.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
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