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Pressemitteilung Nr. 321
München, 25.10.2024

FÜRACKER: ÜBER 4,8 MILLIONEN EURO FÜR GLASFASERANSCHLÜSSE IN OBERBAYERN, MITTELFRANKEN UND DER OBERPFALZ
Drei Kommunen profitieren von bayerischer Gigabitförderung

„Unser Ziel in Bayern ist Gigabit bis in jedes Haus! Diesem Ziel kommen wir wieder einen großen Schritt näher! Internet ist ein fester Bestandteil im Alltag und begleitet fast jede berufliche Tätigkeit: Leistungsfähige Netze sind dafür eine Grundvoraussetzung und das ‚Tor zur Welt‘ unseres gesamten digitalen Alltags. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um für seine Bürgerinnen und Bürgern den Glasfaserausbau bestmöglich voranzutreiben. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der bayerischen Gigabitförderung. Insgesamt über 4,8 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft erhalten heute drei Kommunen aus Oberbayern, Mittelfranken und der Oberpfalz!“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sogenannte „graue Flecken“). Bislang sind schon 1.450 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, über 817 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. Über 70 Prozent aller bayerischen Haushalte sind schon gigabitfähig erschlossen. Nach Abschluss aller laufenden Projekte werden über 80 Prozent der Haushalte in Bayern gigabitfähig versorgt sein. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits über 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet (mindestens 30 Mbit/s). Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon über 2,5 Milliarden Euro investiert. Damit wurden und werden über 100.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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