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Pressemitteilung Nr. 330
München, 08.11.2024

FÜRACKER: ÜBER 7,8 MILLIONEN EURO FÜR GIGABITAUSBAU IN NIEDERBAYERN UND SCHWABEN
Über 1.700 Adressen in drei Kommunen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Bayerns Glasfasernetz wird mit Hochdruck erweitert! Internet ist heute als fester Bestandteil im Alltag etabliert und für fast jede berufliche Tätigkeit absolute Grundvoraussetzung. Leistungsfähige Netze sind damit längst das ‚Tor zur Welt‘ unseres gesamten digitalen Alltags. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um den Glasfaserausbau für seine Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich voranzutreiben. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Kürzlich erhielten drei weitere Kommunen aus Niederbayern und Schwaben insgesamt über 7,8 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft. Damit profitieren künftig über 1.700 weitere bayerische Adressen von Gigabit“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon 1.450 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, rund 819 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. Nach Inbetriebnahme der bereits laufenden Projekte sind bald 80 Prozent aller bayerischen Haushalte gigabitfähig erschlossen. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits mehr als 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon über 2,5 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 100.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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