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Pressemitteilung Nr. 372
München, 05.12.2024

FÜRACKER: ÜBER 4,85 MILLIARDEN EURO SCHLÜSSELZUWEISUNGEN FÜR BAYERNS KOMMUNEN
Schlüsselzuweisungen steigen in 2025 um rund 409 Millionen Euro // Kommunaler Finanzausgleich 2025 bei rund 12 Milliarden Euro

„Inmitten herausfordernder Zeiten – geprägt von weltweiten Unsicherheiten, stetig steigenden Kosten und gekürzten Bundesmitteln – bleibt der Freistaat Bayern weiterhin starker Partner seiner Kommunen! Im Jahr 2025 stellt der Freistaat seinen Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs rund 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind über 600 Millionen Euro mehr als 2024 und dies trotz deutlich zurückgehender Steuerprognosen für den Staatshaushalt. Die Schlüsselzuweisungen sind die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich und damit von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Kommunen. Im Jahr 2025 erhalten die bayerischen Landkreise und Gemeinden Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt über 4,85 Milliarden Euro. Unsere Kommunen sind die Schlüsselakteure, um Politik vor Ort lebendig zu machen und aktiv zu gestalten. Diese Leistungen sind nicht nur ein Zeichen der Solidarität, sondern auch ein Bekenntnis zu einer starken und handlungsfähigen Kommunalpolitik: Der Freistaat Bayern steht fest entschlossen und mit voller Energie an der Seite seiner Kommunen!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen für 2025. Die Gesamtsumme von über 4,85 Milliarden Euro verteilt sich auf die Gemeinden mit rund 3,10 Milliarden Euro und auf die Landkreise mit rund 1,75 Milliarden Euro.

Die Schlüsselzuweisungen sind eine der zentralen Einnahmequellen der bayerischen Kommunen. Sie mildern Unterschiede in der Steuerkraft ab und stärken die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen. Kommunen mit geringeren eigenen Steuereinnahmen erhalten höhere Schlüsselzuweisungen. Die Gemeinden und Landkreise können sie frei zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Dies unterstreicht die kommunale Eigenverantwortung und Selbstverwaltung.



Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
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