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Pressemitteilung Nr. 387
München, 13.12.2024

FÜRACKER: RUND 70 MILLIONEN EURO FÜR GIGABITAUSBAU IN DER OBERPFALZ, SCHWABEN, MITTELFRANKEN, UNTERFRANKEN UND OBERBAYERN
Über 6.500 Adressen profitieren von Bayerischer Gigabitförderung

„Unser Ziel in Bayern ist Gigabit bis in jedes Haus! Diesem Ziel kommen wir wieder einen großen Schritt näher! Eine moderne digitale Infrastruktur ist Grundpfeiler für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und entscheidet über die Zukunftsfähigkeit der Kommunen. Der Freistaat Bayern engagiert sich seit Jahren auf freiwilliger Basis massiv, um den Glasfaserausbau für seine Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich voranzutreiben. Dass Freistaat und Kommunen für dieses gemeinsame Ziel tatkräftig an einem Strang ziehen, zeigt das starke Engagement im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung. Heute erhalten 38 Kommunen aus der Oberpfalz, Schwaben, Mittelfranken, Unterfranken und Oberbayern insgesamt rund 70 Millionen Euro Förderung für ihre digitale Zukunft. Damit profitieren künftig über 6.500 weitere bayerische Adressen von Gigabit“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat – als erste Region in der Europäischen Union – den Weg dafür geebnet, den Glasfaserausbau auch dort zu fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon über 1.450 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, rund 868 Millionen Euro Fördermittel wurden den Kommunen über die Gigabitförderung bereits zugesagt. Nach Inbetriebnahme der bereits laufenden Projekte sind bald 81 Prozent aller bayerischen Haushalte gigabitfähig erschlossen. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit.

Aktuell verfügen bayernweit bereits mehr als 99 Prozent der Haushalte über schnelles Internet (über 30 Mbit/s). Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 schon über 2,5 Milliarden Euro investiert. Damit werden über 102.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und den Umfang der Fördergebiete.


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