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Pressemitteilung Nr. 104
München, 31.03.2025

FÜRACKER UND SCHÖFFEL: STADT BAD KISSINGEN ÜBERNIMMT DAS RUDER BEIM STAATSBAD
Eigentumsverhältnisse an der Staatsbad GmbH neu geregelt // Stadt Bad Kissingen wird Alleingesellschafterin // Freistaat verantwortet weiter Immobilienverwaltung

„Bad Kissingen ist weit über die Region hinaus bekannt für seine heilenden Quellen und seine lange Tradition als Kurort. Nun steht die Stadt vor einem neuen Kapitel in ihrer Geschichte der Erholung und Gesundheitsförderung: Mit Wirkung zum Jahresbeginn 2026 überträgt der Freistaat seine Gesellschaftsanteile am Staatsbad an die Stadt Bad Kissingen, die damit künftig Alleingesellschafterin der Staatsbad GmbH wird. Damit setzen wir auch in Bad Kissingen das „Bad Bockleter Staatsbädermodell“ vollständig um, verschlanken Organisationsstrukturen und stärken die Rolle der Stadt vor Ort entscheidend – ein Gewinn für den Freistaat, die Stadt und das Staatsbad!“, freut sich Finanz- und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel bei der Unterzeichnung des Vertrags zur Neuregelung der Eigentumsverhältnisse an der Staatsbad Bad Kissingen GmbH am Montag (31.3.) in Bad Kissingen.
„Der Freistaat wird sich damit künftig vollständig auf die Immobilienverwaltung konzentrieren können und die Stadt eigenständig und vollumfänglich den Betrieb und das hochwertige Angebot im Staatsbad verantworten. Mit der Umstrukturierung knüpfen Freistaat und Bad Kissingen an die bereits sehr enge Zusammenarbeit an und stehen Seite an Seite auch künftig für eine fortlaufende Modernisierung des Kur- und Fremdenverkehrsangebots in unverändert hochrangiger Qualität ein“, so Schöffel weiter.

„Die Stadt hat die Änderung des Konsortialvertrags gewünscht, das habe ich gerne unterstützt. Mein Dank gilt meinem Kollegen Staatssekretär Schöffel, Oberbürgermeister Dr. Vogel und unserem Landrat Bold für die vertrauensvollen und guten Gespräche. Im Interesse der Stadt und der gesamten Region wünschen wir uns alle, dass die Absicht einer nachhaltigen Lösung mit einer langfristigen Planungssicherheit für unsere Kur- und Welterbestadt zum gewünschten Erfolg führt,“ fügt Innenstaatssekretär Sandro Kirchner, der zugleich örtlicher Abgeordneter ist, über die konsentierte Lösung zwischen der Stadt und dem Freistaat und im Weiteren für die Region an.

Dr. Dirk Vogel, Oberbürgermeister der Stadt Bad Kissingen: „Die Verwaltung des Kurorts Bad Kissingen wandelte sich über die Jahrhunderte immer wieder, vom Badkommissariat, über die Kurverwaltung, hin zur gemeinsamen getragenen Staatsbad GmbH. Wir als Stadt übernehmen nun die Verantwortung, können und werden im Stadtkonzern in den nächsten Jahren die Aufgaben neu strukturieren, um Kostensteigerungen abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Wir bedanken uns beim Freistaat Bayern für sein klares Bekenntnis zum Staatsbad Bad Kissingen für die nächste Generation, insbesondere dem Finanz- und Heimatstaatssekretär Martin Schöffel, sowie den regionalen Unterstützern der Verhandlungen mit Herrn Staatssekretär Sandro Kirchner und Landrat Thomas Bold.“

Bad Kissingen ist seit 1803 als Staatsbad anerkannt. Das „Bad Bockleter Staatsbädermodell“, welches im Rahmen des neuen Vertrags umgesetzt wird, optimiert die Verantwortungsverteilung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bad Kissingen. Die bislang geltende vertragliche Vereinbarung von 1998 teilte die Zuständigkeiten und Inhaberschaft zwischen dem Freistaat und der Stadt ursprünglich im Verhältnis von 60 Prozent zu 40 Prozent auf. 2018 übernahm die Stadt sodann bereits den mehrheitlichen Anteil von 53 Prozent. Mit der nun erfolgten Vertragsunterzeichnung wird der Übertragungsprozess abgeschlossen und die Stadt Bad Kissingen erhält die Stellung als Alleingesellschafterin zum 1. Januar 2026. Die sachgerechte und kompetente Verwaltung der Liegenschaften und Immobilien des Staatsbads Bad Kissingen wird auch zukünftig weiter durch den Freistaat Bayern erfolgen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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