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Jahrespauschalen (Verwendungsnachweis)

Der Krankenhausträger hat jeweils nach Ablauf von drei Kalenderjahren bis zum 1. Juli des folgenden Jahres eine Erklärung über die sachgemäße Verwendung der Jahrespauschalen abzugeben (vereinfachter Verwendungsnachweis). In diesem Rahmen sind auch die Zuführungen zu den Pauschalmitteln für ambulante Mitbenutzungen darzulegen. Termin für die Abgabe der nächsten Erklärungen ist der 1. Juli 2024. Die hierfür zu verwendenden Formblätter werden den Krankenhausträgern rechtzeitig im Vorfeld von der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind auch über das BayernPortal abrufbar.

 

 

 

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