Der öffentliche Dienst - ein attraktiver Arbeitgeber!
Wir bieten:
- leistungsorientierte Bezahlung
- moderne Arbeitsplätze
- flexible Arbeitszeitmodelle
- großzügige Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten
- umfassende Fortbildungsangebote
- gute Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
- bayernweite Einsatzmöglichkeiten
- und einen krisensicheren Arbeitsplatz!
Wir erwarten:
- Interesse an selbständiger und verantwortungsvoller Tätigkeit
- Spaß an der Arbeit im Team
- Flexibilität
- Den Willen, die eigenen Kenntnisse durch Fortbildung ständig zu vertiefen
und auf dem Laufenden zu halten
- Freude an einer aktiven und kreativen Mitgestaltung innerhalb einer modernen
Verwaltung
Der öffentliche Dienst bietet interessante und abwechslungsreiche
Arbeitsplätze in verschiedensten Bereichen - informieren Sie sich!
Beamtinnen und Beamte
Die größte Gruppe der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beim Freistaat
Bayern sind die
Beamtinnen und Beamte.
Diese sind neben den "klassischen" Bereichen wie Justiz, Polizei und Steuerverwaltung
in vielen weiteren interessanten und vielseitigen Arbeitsgebieten tätig.
Bewerberinnen und Bewerber können in das Beamtenverhältnis berufen werden,
wenn sie die erforderliche Vorbildung besitzen. Der Einstieg erfolgt daher
entsprechend der jeweiligen Vor- und Ausbildung in vier Qualifikationsebenen.
Bei herausragenden Leistungen bieten sich auch Qualifizierungsmöglichkeiten in
Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene.
Die unterschiedlichen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche werden in insgesamt
sechs Fachlaufbahnen gebündelt, innerhalb derer unterschiedliche fachliche
Schwerpunkte und Aufgabenbereiche bestehen. Für einige dieser Bereiche ist ein
spezieller, auf die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes abgestimmter
Vorbereitungsdienst eingerichtet. Grundsätzlich ist Voraussetzung für die
Verbeamtung die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines
anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Wenn Sie
- einen Universitätsabschluss oder einen Masterabschluss besitzen,
- sowie entweder einen speziellen Vorbereitungsdienst in der
öffentlichen Verwaltung absolviert haben
- oder nach Ihrem Abschluss mindestens drei Jahre lang beruflich tätig
waren,
dann kommt für Sie ein Einstieg in der vierten Qualifikationsebene in Betracht.
Wenn Sie
- einen Fachhochschul- oder einen Bachelorabschluss
(insbesondere im technischen Bereich) besitzen,
- sowie entweder einen speziellen Vorbereitungsdienst in der
öffentlichen Verwaltung absolviert haben
- oder nach Ihrem Abschluss mindestens drei Jahre lang beruflich tätig
waren,
dann kommt für Sie ein Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in Betracht.
Wenn Sie
- die Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als
gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen
- und erfolgreich am entsprechenden allgemeinen Auswahlverfahren,
das vom Landespersonalausschuss (www.bayerischer-landespersonalausschuss.de)
durchgeführt wird, teilgenommen haben,
dann kommt für Sie der dreijährige Vorbereitungsdienst für einen Einstieg
in der dritten Qualifikationsebene in Betracht.
Wenn Sie
- die Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen
- und erfolgreich am Einstellungstest, der vom Bayerischen Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung durchgeführt wird, teilgenommen haben,
dann kommt für Sie das verwaltungsinterne Studium
der Verwaltungsinformatik (www.verwaltungsinformatiker.de)
in Betracht (Einstieg in der dritten Qualifikationsebene).
Wenn Sie
- den Abschluss an einer Fachakademie oder Technikerschule,
Meister- oder Meisterinnenprüfung, ggf. auch Gesellen-
oder Gesellinnenprüfung mit nachfolgender
Berufserfahrung,
- sowie entweder einen speziellen Vorbereitungsdienst in der
öffentlichen Verwaltung absolviert haben
- oder nach Ihrem Abschluss einige Jahre lang beruflich tätig waren,
dann kommt für Sie ein Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in Betracht.
Wenn Sie
- den mittleren Bildungsabschluss oder den qualifizierenden
Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand besitzen
- und erfolgreich am entsprechenden allgemeinen Auswahlverfahren,
das vom Landespersonalausschuss (www.bayerischer-landespersonalausschuss.de)
durchgeführt wird, teilgenommen haben,
dann kommt für Sie der zweijährige Vorbereitungsdienst für einen Einstieg
in der zweiten Qualifikationsebene in Betracht.
Wenn Sie
- den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsstand besitzen,
- ggf. erforderliche fachliche (handwerkliche) Kenntnisse und praktische
Fähigkeiten nachweisen können (technischer Dienst)
dann kommt für Sie ein Einstieg in der ersten Qualifikationsebene in Betracht.
Für einzelne fachliche Schwerpunkte gibt es unterschiedliche und zum Teil auch spezielle
Voraussetzungen. Einzelheiten auch zu den Einstellungsbehörden, die Sie gerne über
mögliche Tätigkeits- und Einsatzbereiche in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren,
erfahren bei den jeweils zuständigen obersten Dienstbehörden.
Weiterführende Links:
Diese Informationen können nur einen ersten Überblick über die Voraussetzungen für
eine Tätigkeit als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst geben. Da es innerhalb der einzelnen
Bereiche eine Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten
gibt, ist eine umfassende und vollständige Darstellung an dieser Stelle nicht möglich.
Gerne helfen Ihnen die Einstellungsbehörden weiter.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Neben der Gruppe der Beamtinnen und Beamten beschäftigt der Freistaat Bayern
auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen
Arbeitsverhältnis stehen. Sie werden in vielseitigen und interessanten Aufgabenbereichen
und auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt. Je nach Schul- und Berufsausbildung und Berufserfahrung werden
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise
in den folgenden Tätigkeitsbereichen beschäftigt:
- Allgemeine Verwaltungstätigkeit (z.B. Sekretär/in, Sachbearbeiter/in)
- Datenverarbeitung (z.B. Datenerfasser/in, Programmierer/in)
- Technik (Handwerksmeister/in, Ingenieur/Ingenieurin)
- medizinisch-technischer Bereich (z.B. medizinisch-technische/r Assistent/in)
- Pflegedienst (z.B. als Pflegehelfer/in, Krankenschwester/Krankenpfleger)
- Kraftfahrer/in, Hausmeister/in, Handwerker/in
Weitergehende Informationen stellen Ihnen gerne die Einstellungsbehörden zur
Verfügung..