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Die geschlechtersensible Sichtweise – auch bekannt als „Gender Mainstreaming“ – hat sich in den letzten Jahren zunehmend als neue Strategie zur Erreichung der Gleichstellung der Geschlechter etabliert. Dies bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 25.07.2002 beschlossen, die Strategie der geschlechtersensiblen Sichtweise in die politischen Konzepte und Handlungsfelder einfließen zu lassen. Am 01.10.2002 wurde diese Strategie in den Organisationsrichtlinien und in der Geschäftsordnung der Staatsregierung verankert. Die Geschlechtersensible Sichtweise in Bayern hat zum Ziel:
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Geschlechtersensiblen Sichtweise in Bayern erfolgt nach dem Ressortprinzip (Artikel 51 der Bayerischen Verfassung): Es muss ressort-, dienststellen-, und fachspezifisch entschieden werden, wo und wie die geschlechtersensible Sichtweise im jeweiligen Geschäftsbereich weiter ausgebaut und verankert werden kann.
Im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat werden bereits seit einigen Jahren Maßnahmen realisiert, die mittelbar oder unmittelbar die geschlechtersensible Sichtweise fördern und umsetzen:
Nur bei sehr wenigen Arbeitgebern sind Familie und Beruf so gut in Einklang zu bringen wie beim Freistaat Bayern. Mutterschutz und Elternzeit sind beruflich kein Nachteil. Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ermöglichen es, viele Jahre die familiären und beruflichen Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Seit die technischen Möglichkeiten es erlauben, wird dies durch die Einführung von Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen unterstützt. Nach langjährigen Abwesenheitszeiten erleichtern spezifische Fortbildungsangebote den beruflichen Wiedereinstieg.
In der Bayerischen Vermessungsverwaltung findet die geschlechtersensible Sichtweise bereits seit längerer Zeit Anwendung.
In der Bayerischen Steuerverwaltung wird die geschlechtersensible Sichtweise umgesetzt.
Bei der Bayerischen Schlösserverwaltung wird auf eine geschlechterspezifische Sichtweise geachtet (z.B. Teilzeit- und Saisonarbeitsmöglichkeiten; Angebot von Familienführungen).
Bei der Auswahl und Fortbildung der Führungskräfte wird die Fähigkeit, die geschlechtersensible Sichtweise anzuwenden, stärker berücksichtigt.