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Staatliche finanzielle Hilfen bei Katastrophen

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Corona-Pandemie

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Rechtsgrundlage

 

Da nicht in jedem Fall einer Überschwemmung oder eines Sturms finanzielle Hilfen gewährt werden können, ist vor allem die Eigenvorsorge der Bürger notwendig. Die Bayerische Staatsregierung appelliert daher an alle Hausbesitzer und Mieter, Gebäude und Hausrat umfassend gegen Naturgefahren abzusichern. Neben baulichen Maßnahmen und dem richtigen Verhalten vor, während und nach einem Katastrophenfall gehört dazu auch der richtige Versicherungsschutz. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.elementar-versichern.bayern.de.