Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
Für alle Steuerpflichtigen bietet die elektronische Steuererklärung viele
Vorteile. Für Unternehmer und Arbeitgeber besteht die gesetzliche Verpflichtung,
bestimmte Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-,
Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
Lohnsteuer-Anmeldungen) elektronisch zu übermitteln.
Das Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung)
ermöglicht die Übermittlung von Steuererklärungen an die Finanzämter.
Mein ELSTER ist das Dienstleistungsportal der
Finanzverwaltung, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine
Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.
Zudem sind auf dem Markt diverse kommerzielle und freie Steuerprogramme
verfügbar.
Bei der Vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich um ein Serviceangebot
der Finanzverwaltung, mit dem interessierte Bürger zu ihrer Person bei der
Steuerverwaltung gespeicherte Daten elektronisch abrufen und in die
Einkommensteuererklärung übernehmen können. Für den Abruf können auch Dritte (z. B. Ehegatten, Steuerberater) berechtigt werden.
Für die Nutzer von ELSTER ergeben sich klare Vorteile:
- Übernahme von Daten aus dem Vorjahr
- Steuerberechnung
- Anzeige der Bescheiddaten und Vergleich mit den übermittelten Werten
- Vorausgefüllte Steuererklärung (Belegabruf)
- Plausibilitätsprüfung bei Erstellung und Übermittlung
- Unterstützung für sehbehinderte Anwender
Zum Schutz des Steuergeheimnisses werden die Steuerdaten verschlüsselt an die
Steuerverwaltung übertragen. Die ELSTER-Leistungen werden in
einer nach
ISO 27001 auf Basis der
IT-Grundschutz-Kataloge des
BSI
zertifizierten eigenen IT-Infrastruktur erbracht.
ELSTER bietet die authentifizierte Übermittlung mit Hilfe
eines elektronischen Zertifikats. Das Zertifikat stellt eine eindeutige
Identifizierung sicher. Es kann kostenlos über ELSTER
beantragt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: