Modernisierung der Steuerverwaltung
Die Komplexität des deutschen Steuerrechts stellt Verwaltung, Unternehmen und
Bürger vor große Herausforderungen. Für die Steuerverwaltung wird es angesichts
begrenzter Ressourcen immer schwieriger, dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu
werden, die Steuereinnahmen sicherzustellen und einen gleichmäßigen Vollzug zu
garantieren. Bürger und Unternehmer kritisieren zunehmend den hohen Aufwand, der
ihnen zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten entsteht. Vor diesem
Hintergrund sind die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, der
Bürokratieabbau und der Ausbau des Bürgerservice wichtige Anliegen. Die
Bayerische Steuerverwaltung arbeitet auf diesem Gebiet intensiv mit den anderen
Ländern zusammen. Gemeinsam wurden bereits bedeutende Erfolge erzielt. Zu nennen
sind insbesondere die Vereinheitlichung der Steuersoftware in allen Ländern, die
Einführung der Elektronischen Steuererklärung, der Einsatz von maschinellen
Risikomanagementsystemen oder das Angebot vielfältiger steuerlicher
Informationen im Internet.
Um den Steuervollzug weiter zu modernisieren,
werden Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Verbesserung des Serviceangebots
konsequent weiter verfolgt. Hervorzuheben unter vielen anderen sind hier die
Projekte „Elektronische Lohnsteuerkarte“, „Elektronische Bilanz“ und
„Vorausgefüllte Steuererklärung“.
Mit der Elektronischen Bilanz werden Bilanzen und die Gewinn- und
Verlustrechnungen nach einheitlichem Datensatz von den Unternehmen an die
Finanzverwaltung übermittelt. Die Unternehmen können ihre steuerlichen Pflichten
elektronisch und damit schnell, kostensparend und medienbruchfrei erfüllen. Die
Steuerverwaltung erwartet neben einer höheren Effizienz Qualitätssteigerungen
bei der Bearbeitung der Steuererklärungen und eine verbesserte Fallauswahl für
die Prüfungsdienste.