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Anfang des 14. Jahrhunderts räumte der niederbayerische Herzog Otto seinem Adel gegen die Bewilligung von Abgaben gewisse Mitspracherechte ein, um seine leere Kasse zu füllen. Neben einer fürstlichen Finanzverwaltung entwickelten sich Landstände mit eigener Landschaftskasse und eigenen Steuerbewilligungsrechten.
In den Jahren um 1800 gingen die pfälzischen Wittelsbacher an die Neuorganisation Bayerns. Dabei gehörte es zu den wichtigsten Aufgaben, die Finanzen auf eine sichere Grundlage zu stellen. Hier liegen die Anfänge einer geordneten bayerischen Finanzverwaltung. Vor allem galt es, ein modernes, gerechteres Steuersystem herzustellen. Die Steuerprivilegien wurden abgeschafft, die Staatseinnahmen neu organisiert, die Binnenzölle beseitigt und das Münzwesen vereinheitlicht.
Dass
all dies gelang, war vor allem das Verdienst des Grafen Montgelas (1759 bis
1838), der neben vielen anderen Reformen auch das Ministerialsystem in der
bayerischen Staatsverwaltung einführte. Er selbst hatte im neugeschaffenen
Finanzministerium das Amt des Finanzministers von 1803 bis 1806 und von 1809 bis
1817 inne.
In
der ersten Bayerischen Verfassung von 1818 erhielt die Volksvertretung das
Steuerbewilligungsrecht. Die gesamte Staatsschuld wurde unter die Garantie des
Parlaments gestellt, für die Aufnahme neuer Staatsschulden war dessen Zustimmung
erforderlich. Die beiden Kammern hatten zwar noch kein volles Budgetrecht im
Sinn einer Beschlußfassung über den Gesamtetat. Jedoch mußte ihnen dieser zu
Beginn jeder Haushaltsperiode zur Prüfung vorgelegt werden, bevor sie Steuern
bewilligten.
Im Jahr 1819 entstand der erste zuverlässige Etat, vorgelegt vom Finanzministerium, in den Beratungen des Landtags. Die erste Finanzperiode (1819 bis 1825) schloß mit einem Defizit von 16 Millionen Gulden.
König Ludwig I., der im Oktober 1825 die Regierung antrat, bemühte sich daher insbesondere um die Sanierung der Staatsfinanzen und setzte sofort eine "Ersparungskommission" ein. Unter Graf Armansperg als Finanzminister wurde das Rechnungswesen geordnet und die Steuergesetzgebung reformiert. Das Defizit verschwand aus dem Haushalt und Bayern konnte sich bald geordneter Finanzen rühmen.
Unter
der Regentschaft Ludwig II. trat das Königreich Bayern 1870 dem Deutschen Reich
bei. Von der Zoll- und Finanzreform des Jahres 1879 im Deutschen Reich
profitierten auch die bayerischen Staatsfinanzen, die sich in den 70er Jahren
des 19. Jahrhunderts zunehmend defizitär gestaltet hatten. Seit 1882 konnten
erhebliche, sich steigernde Mehreinnahmen erzielt werden. 1877 war das
Finanzministerium auf den hervorragenden Fachmann Emil von Riedel übergegangen,
der fast 27 Jahre lang (bis 1904) Finanzminister war und die Grundlagen einer
neuen bayerischen Finanzverfassung legte. Ihm, dem Minister mit der längsten
Amtszeit in der modernen bayerischen Geschichte, gelang es, fast immer einen
Überschuss zu erwirtschaften - bis auf seine letzten Ministerjahre, wo Bayerns
Finanzen durch die Reichsgesetzgebung bereits Schwierigkeiten zu meistern
hatten.
Nach
dem ersten Weltkrieg waren auch die bayerischen Staatsfinanzen zerrüttet. Mit
der Weimarer Reichsverfassung ging die Finanzpolitik in die Hoheit des Reiches
über. Die Zentralgewalt nahm den Ländern ihre wichtigsten Einnahmequellen.
Länder und Gemeinden fühlten sich zu "Almosenempfängern" herabgewürdigt. Ziel
der bayerischen Finanzpolitik in diesen Jahren war es, eine gerechtere und
dauerhafte finanzpolitische Grundlage des Reich-Länder-Verhältnisses mit einer
Finanzhoheit der Bundesstaaten zu erreichen. Echte Erfolge konnten dabei
allerdings nicht erzielt werden. Auch der Finanzhoheit wurde man nicht wirklich
Herr. Mehrfache Anläufe zur Verbilligung des Staatshaushaltes wurden nur
unvollkommen verwirklicht.
Im NS-Staat sanken die Länder aufgrund der Gleichschaltung zu Reichsprovinzen herab. Nach dem Zusammenbruch 1945 begann unter der amerikanischen Militärregierung der Aufbau aus den Ruinen des Zweiten Weltkrieges. Am 8. Dezember 1946 trat die Bayerische Verfassung in Kraft - das grundlegende Fundament für den heutigen Freistaat Bayern mit seinen stabilen Staatsfinanzen.
Sitz des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist das Leuchtenberg-Palais am Odeonsplatz Nr. 4 in München mit den daran angrenzenden Gebäuden