Vermögen und Recht
Der Freistaat Bayern ist Eigentümer von 171.000 Flurstücken und 11.000
Gebäuden. Er ist sein eigener Immobilenmakler und Hausverwalter, gelegentlich
auch Städteplaner oder sogar Gärtner. Das Finanzministerium ist innerhalb der
gesamten Staatsverwaltung federführend für die Entscheidung über die richtige
Nutzung der Liegenschaften, das operative Geschäft wird vom Staatsbetrieb "Immobilien Freistaat Bayern"
erledigt.
Etwas ganz Besonderes sind die Schlösser, Burgen und Residenzen der
Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.
Neuschwanstein, Schloss Herrenchiemsee oder auch die Residenz in Würzburg sind
weltweit bekannte Markenzeichen und wesentlicher Bestandteil der bayerischen
Tourismuslandschaft.
Das Finanzministerium nimmt auch alle sonstigen Vermögensinteressen des
Staates wahr. Das Rechtsreferat im Finanzministerium (Justitiariat) und die
Rechtsabteilungen im Landesamt für Finanzen (Fiskalate) beraten die staatlichen
Stellen in Rechtsangelegenheiten, verfolgen Ansprüche des Staates und vertreten
den Freistaat Bayern in gerichtlichen Streitigkeiten.
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