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Vermögen und Recht

Der Freistaat Bayern ist Eigentümer von 171.000 Flurstücken und 11.000 Gebäuden. Er ist sein eigener Immobilenmakler und Hausverwalter, gelegentlich auch Städteplaner oder sogar Gärtner. Das Finanzministerium ist innerhalb der gesamten Staatsverwaltung federführend für die Entscheidung über die richtige Nutzung der Liegenschaften, das operative Geschäft wird vom Staatsbetrieb "Immobilien Freistaat Bayern" erledigt.

Etwas ganz Besonderes sind die Schlösser, Burgen und Residenzen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. Neuschwanstein, Schloss Herrenchiemsee oder auch die Residenz in Würzburg sind weltweit bekannte Markenzeichen und wesentlicher Bestandteil der bayerischen Tourismuslandschaft.

Das Finanzministerium nimmt auch alle sonstigen Vermögensinteressen des Staates wahr. Das Rechtsreferat im Finanzministerium (Justitiariat) und die Rechtsabteilungen im Landesamt für Finanzen (Fiskalate) beraten die staatlichen Stellen in Rechtsangelegenheiten, verfolgen Ansprüche des Staates und vertreten den Freistaat Bayern in gerichtlichen Streitigkeiten.

 

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