Vermögen und Recht
Der Freistaat Bayern ist Eigentümer von 171.000 Flurstücken und 11.000 
Gebäuden. Er ist sein eigener Immobilenmakler und Hausverwalter, gelegentlich 
auch Städteplaner oder sogar Gärtner. Das Finanzministerium ist innerhalb der 
gesamten Staatsverwaltung federführend für die Entscheidung über die richtige 
Nutzung der Liegenschaften, das operative Geschäft wird vom Staatsbetrieb "Immobilien Freistaat Bayern" 
erledigt.
Etwas ganz Besonderes sind die Schlösser, Burgen und Residenzen der 
Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. 
Neuschwanstein, Schloss Herrenchiemsee oder auch die Residenz in Würzburg sind 
weltweit bekannte Markenzeichen und wesentlicher Bestandteil der bayerischen 
Tourismuslandschaft.
Das Finanzministerium nimmt auch alle sonstigen Vermögensinteressen des 
Staates wahr. Das Rechtsreferat im Finanzministerium (Justitiariat) und die 
Rechtsabteilungen im Landesamt für Finanzen (Fiskalate) beraten die staatlichen 
Stellen in Rechtsangelegenheiten, verfolgen Ansprüche des Staates und vertreten 
den Freistaat Bayern in gerichtlichen Streitigkeiten.
 
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