Justiziariat
Aufgabe des Rechtsreferats im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
(Justiziariat) und der Rechtsabteilungen im Landesamt für Finanzen (Fiskalate)
ist es unter anderem, die Vermögensinteressen des Staates bei
Rechtsstreitigkeiten wahrzunehmen. Diese Stellen fungieren hier als zentral
zuständige Vertretungsbehörden für den Fiskus als Partei vor Gericht.
Neben der gerichtlichen Vertretung stellen die Fiskalate ihr juristisches
Know-how allen Behörden des Freistaats zur Verfügung und stehen diesen
rechtsberatend zur Seite.
Die Fiskalate im Landesamt für Finanzen arbeiten insbesondere in ihrem
Haupttätigkeitsfeld des Zivil- und Arbeitsrechts mit hohen Erfolgsquoten, die
jährlich erfasst werden:
- So wurden im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit im Jahr 2018 fast drei
Viertel aller Streitverfahren gewonnen oder überwiegend gewonnen.
- Auch die Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit
konnten überwiegend zugunsten des Freistaates beendet werden.
Des Weiteren machen die Fiskalate auch eine Reihe auf den Staat
übergegangener Ansprüche geltend. Dazu gehören insbesondere
Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung oder Tötung staatlicher
Beschäftigter sowie Unterhaltsansprüche von Kindern, die im Zuge der Gewährung
von Unterhaltsvorschüssen auf den Staat übergehen. Die Fiskalate übernehmen
dabei die Rückholung des vorgeschossenen Geldes vom eigentlich
Zahlungspflichtigen. Allein in diesen beiden Bereichen haben die Fiskalate im
Jahr 2018 knapp 34 Millionen Euro beigetrieben.