Organisation
Die Aufgaben des Finanzressorts, für die weder das Bayerische Landesamt für
Steuern und die Finanzämter als Steuerbehörden zuständig sind, noch
spezialisierte Verwaltungen oder Staatsbetriebe wie die Immobilien Freistaat
Bayern, die Schlösser- und Seenverwaltung, die Lotterie- und Spielbankverwaltung oder das
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung etc. eingerichtet wurden, werden vom
Landesamt für Finanzen wahrgenommen. Das Landesamt für Finanzen ist die
Landeszentralbehörde der allgemeinen Staatsfinanzverwaltung.
Zu seinen Aufgaben zählt die Wahrnehmung der Rechtsangelegenheiten des
Staates vor allem in zivil- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und die
Verwaltung des beweglichen Vermögens einschließlich der Abwicklung von
Nachlässen, die - zumeist mangels anderer Erben, seltener aufgrund
testamentarischer Verfügung - dem Fiskus zufallen. Auch der weit überwiegende
Teil des Zahlungsverkehrs wird hier abgewickelt.
Das Landesamt für Finanzen nimmt für den Freistaat Bayern aber auch
zahlreiche Aufgaben in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber wahr. Eine seiner
zentralen Aufgaben ist die gebündelte Bewältigung von Bezüge- und
Beihilfeabrechnung sowie Dienstunfall- und Wohnungsfürsorge für alle
Beschäftigten des Freistaats Bayern einschließlich der Ruhestandsversorgung.
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