Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich
Faschingsvereine)
Die Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, wie beispielsweise Trachten-
und Heimatvereine, sowie die Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine in
Bayern gestalten maßgeblich die Vielfalt an Traditionen und deren Vermittlung im
Freistaat mit. Sie wirken identitätsstiftend und generationenverbindend und
leisten so einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aufgrund
des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen fehlt vielen
Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen, die für die Finanzierung des
Vereinsbetriebs benötigt werden. Mit dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat-
und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) will die Bayerische
Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken
dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in
Bayern erhalten bleiben.
Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener
Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus
Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März
2020 bis 28. Februar 2021 bis zu 2 000 Euro pro Verein. Die Höhe des
Einnahmeausfalls wird anhand eines Vergleichs mit dem Vorjahreszeitraum (1. März
2019 bis 29. Februar 2020) ermittelt.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren
satzungsgemäßer Hauptzweck die Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich des
Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals ist. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich,
dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege,
des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
eingetragenen Kulturform ist.
Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine
anderweitigen Hilfemöglichkeiten bestehen. Bestehende oder gegebenenfalls noch
aufzulegende Förder- oder Hilfsprogramme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch
genommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des
Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der
Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) in voller Höhe
angerechnet.
Hinweise zur Antragstellung
- Anträge auf Unterstützung müssen bis spätestens 30. Juni 2021
beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingereicht
werden.
- Das unten verlinkte Antragsformular kann komplett digital
ausgefüllt und direkt elektronisch an
hilfsprogramm.heimatundbrauchtumspflege@ldbv.bayern.de versandt werden.
- Antragsunterlagen, die statt digital per Post eingereicht werden, sollen
nicht geheftet, geklebt o.ä.
werden, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
- Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen und Rückfragen
zu vermeiden, muss das Antragsformular sachlich richtig und vollständig
ausgefüllt werden. Unter anderem ist unter
Tz. 1 zwingend die Angabe eines
Dachverbands oder einer dachverbandsähnlichen Organisation bzw. einer im
Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen
Kulturform erforderlich. Zur Überprüfung der Antragsberechtigung wird zudem
darum gebeten, bereits mit dem Antrag die Vereinsatzung und den
Bescheid des
Finanzamts über die Gemeinnützigkeit einzureichen.