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Pressemitteilung Nr. 313
München, 14.10.2022

FÜRACKER: ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIENSTLICHE FAHRTEN
Dienstreisen im Privatauto sollen mit 40 Cent pro Kilometer ausgeglichen werden

„Durch die hohen Energiepreise sind die Fahrtkosten deutlich gestiegen – wir werden daher die Entschädigung für dienstliche Fahrten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Bayern auf 40 Cent pro gefahrenem Kilometer erhöhen. Die Beschäftigten sollen beim Einsatz ihres eigenen Wagens für dienstliche Fahrten angemessen entschädigt werden. Im Bund-Länder-Vergleich nimmt Bayern damit eine Spitzenposition ein. Der Freistaat wird auch auf diese Weise seiner Verantwortung als Arbeitgeber gerecht und sendet ein deutliches Signal an die Beschäftigten, insbesondere im ländlichen Raum“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker nach entsprechendem Beschluss der bayerischen Regierungskoalition und der Einigung mit dem Bayerischen Beamtenbund.

„Ein wichtiges Signal für die Beschäftigten, dass der Freistaat Bayern hier ein so deutliches Zeichen setzt. Er stellt damit bundesweit einmalige Maßstäbe auf!“, so Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes.

Die Wegstreckenentschädigung für dienstliche Fahrten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaates aus triftigen Gründen mit dem privaten PKW durchführen, soll von 35 auf 40 Cent pro Kilometer angehoben werden. Triftige Gründe liegen zum Beispiel dann vor, wenn Geschäftsorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nicht zeitgerecht erreichbar sind. Das zur Erhöhung der Wegstreckenentschädigung erforderliche parlamentarische Verfahren soll umgehend beginnen. Dabei liegt die Entscheidung zur Anpassung des Bayerischen Reisekostengesetzes natürlich in letzter Instanz beim Bayerischen Landtag.


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