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Mitarbeiterschutz vor Gewalt
Neuerungen zur Erhöhung des Mitarbeiterschutzes

Das Gewaltschutzprogramm umfasst die Themenbereiche der Prävention, Intervention und Nachsorge, die das Thema Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst umfassend abdecken und sich an alle Bediensteten des Freistaates Bayern richten. Das Programm deckt thematisch alle drei zeitlichen Stadien eines Gewaltvorfalls ab, nämlich vor, während und nach der Verübung von Gewalt und arbeitet das Themenfeld dadurch gedanklich strukturiert ab.

Grundlage des Programms und damit der erste Kernaspekt ist der Gewaltbegriff als solcher. In der Arbeitsgruppe zum Thema Gewalt mit Ressorts und Verbänden wurde ein umfassender Gewaltbegriff entwickelt und damit die Grundlage und der wesentliche Teil für das vorliegende Programm gebildet.

Darauf aufbauend wurden Präventivmaßnahmen in Form von umfassendem Schulungs- bzw. Informationsmaterial geschaffen. In diesem Bereich wurden neu eingeführt:

Wir wollen unseren Beschäftigten aber auch eine Palette an nachsorgenden Maßnahmen zur Verfügung stellen, die der derzeitigen Situation entspricht. In diesem Bereich wurden daher Erweiterungen im Rechtsschutz entwickelt, konkret:

  • die Einführung der prozessualen Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn (der Antrag hierzu steht zum Download im Formularcenter des LfF bereit: https://www.lff.bayern.de/formulare/formularsuche/schmerzensgeld/)
  • die Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen in den Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (Abschnitt 12 Nr. 2.4 VV-BeamtR)